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Beschränkt steuerpflichtig: Wann sind Sie beschränkt steuerpflichtig?


Steuererklärung
Beschränkt steuerpflichtig: unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

kd (TP)

Aktualisiert am 10.04.2014Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
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Es gibt die die unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht. Wer beschränkt steuerpflichtig ist, zahlt weniger Steuern. Doch in welchen Fällen sind Sie beschränkt steuerpflichtig und was bedeutet dies für Ihre Steuerlast?

Voraussetzung für die beschränkte Steuerpflicht

Die Frage, ob Sie beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, richtet sich in der Hauptsache nach Ihrem Wohnort. Wer im Ausland wohnt, jedoch im Inland wirtschaftlich tätig ist, der ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Dies soll verhindern, dass Menschen mit großen Einkünften in Deutschland ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegen und damit die gesamte Einkommenssteuer ins Ausland fließt.

Beim Wohnort unterscheidet der Gesetzgeber zwischen dem Wohnsitz und dem gewöhnlichen Aufenthalt. Der Wohnsitz ist dort, wo Sie unter Umständen wohnen könnten. Es reicht also aus, wenn Sie in Deutschland ein Haus oder eine Wohnung besitzen oder angemietet haben. Dort könnten Sie theoretisch leben. Es ist also Ihr Wohnsitz, obwohl Sie sich dort hauptsächlich nicht aufhalten. Der gewöhnliche Aufenthalt hingegen ist der Ort, an dem Sie sich gewöhnlich aufhalten oder aufhalten müssen, weil persönliche oder wirtschaftliche Gründe dies verlangen. Beschränkt steuerpflichtig sind Sie, wenn Sie weder Ihren Wohnsitz, noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Einkünfte in Deutschland

Neben der Voraussetzung hinsichtlich Ihres Wohnsitzes stellt sich auch die Frage nach Ihren Einkünften: Wenn diese in Deutschland entstehen, dann sind sie hierfür beschränkt steuerpflichtig. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in Österreich leben und in Deutschland einen Betrieb haben, aus dem Sie Einkünfte erzielen. Auch gilt dies zum Beispiel für Freiberufler, deren Kunden hauptsächlich in Deutschland sitzen.

Ausnahmefall bei Niedrigsteuerländern

Beschränkt steuerpflichtig sind Sie hingegen nicht, wenn Sie in ein Niedrigsteuerland ausgewandert sind. Diese Regelung existiert, um die Steuerflucht zu verhindern. Da zwischen Ländern mit normaler Besteuerung und Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, ist eine ausreichende Besteuerung sichergestellt. Die gilt nicht für Personen, die in Niedrigsteuerländern leben. Daher erhebt der Gesetzgeber für sie die Steuern in voller Höhe.

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