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Sozialversicherungsausweis - ein wichtiges Dokument


Steuererklärung
Alles Wissenswerte über den Sozialversicherungsausweis

ss (TP)

Aktualisiert am 24.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Für Arbeitnehmer ist der Sozialversicherungsausweis neben dem Personalausweis das wichtigste Dokument überhaupt. Damit weisen Sie nach, dass Sie Mitglied der gesetzlichen Sozialversicherung sind und die daraus resultierenden Ansprüche haben. Lesen Sie hier mehr wissenswerte Infos zum Thema Sozialversicherungsausweis.

Wer stellt den Sozialversicherungsausweis aus?

Sie müssen den Sozialversicherungsausweis nicht beantragen; er wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger automatisch ausgestellt, sobald Sie erstmals eine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Der Arbeitgeber muss die Aufnahme der Tätigkeit - je nachdem, ob es sich um eine reguläre oder geringfügige Beschäftigung handelt - lediglich an die zuständige Krankenkasse melden.

Daraufhin beantragt die Krankenversicherung beim Rentenversicherungsträger eine Sozialversicherungsnummer. Zugleich wird der Sozialversicherungsausweis ausgestellt und an den betroffenen Arbeitnehmer geschickt. Sollten Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verlieren, können Sie einen neuen beim Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse beantragen.

Folgende Informationen enthält der Sozialversicherungsausweis: Neben dem Namen und Vornamen sind die Sozialversicherungsnummer sowie der zuständige Rentenversicherungsträger vermerkt. Aufgrund dieser Informationen müssen Sie das Dokument auch beim Wechsel des Arbeitgebers vorlegen. Er benötigt dies, um die Beiträge für die Sozialversicherung auf das richtige Konto überweisen zu können. Seit dem 1. Januar 2009 ist das Lichtbild, das zuvor Pflicht war, freiwillig.

Müssen Besonderheiten beachtet werden?

Falls Sie den Arbeitgeber wechseln, müssen Sie Ihren Sozialversicherungsausweis unverzüglich oder zumindest schnellstmöglich beim neuen Arbeitgeber vorlegen. Die sogenannte Mitführungspflicht, die in der Vergangenheit für bestimmte Branchen galt, ist im September 2009 abgeschafft worden. Sie wurde durch eine allgemeine Ausweispflicht ersetzt, die in folgenden Branchen gilt:

  • Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe
  • Bau- und Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Betriebe in der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigung
  • Messeauf- und -abbau
  • Fleischwirtschaft.

Diese allgemeine Ausweispflicht ist im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verankert, da in diesen Branchen die Gefahr der Schwarzarbeit erfahrungsgemäß besonders groß ist. Behörden wie die Zollverwaltung führen regelmäßig - und in der Regel unangekündigt - Kontrollen durch. Die Arbeitgeber sind ausdrücklich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass sie alle erforderlichen Ausweispapiere stets mit sich führen müssen.

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