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Kirchensteuer in Deutschland


Steuererklärung
So setzen Sie die Kirchensteuer als Sonderabgabe ab

dpa, bg (TP)

Aktualisiert am 11.07.2019Lesedauer: 2 Min.
In der Gehaltsabrechnung ist unter den gesetzlichen Abgaben die Kirchensteuer ausgewiesen.Vergrößern des BildesIn der Gehaltsabrechnung ist unter den gesetzlichen Abgaben die Kirchensteuer ausgewiesen. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa)
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Die Kirchensteuer können Steuerzahler beim Finanzamt angeben. In der Regel ist sie uneingeschränkt als Sonderausgabe abzugsfähig. Eine Voraussetzung muss allerdings erfüllt sein.

Nach heutiger Rechtslage führen Sie die Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer ab. Vorausgesetzt, die Religionsgemeinschaft ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt, erklärt die Lohi Lohnsteuerhilfe Bayern. Die genaue Höhe der Kirchensteuer ist wiederum vom jeweiligen Wohnort abhängig. In den meisten Bundesländern werden neun Prozent der Einkommensteuer vom Arbeitgeber als Kirchensteuer einbehalten.

Zum Teil gibt es auch die Möglichkeit, die Kirchensteuer zu kappen – je nach Bundesland liegt die Grenze dann bei 2,75 bis 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Ausnahme: Zahlt man die Kirchensteuer nur als Zuschlag zur Kapitalertragssteuer, ist der Abzug nicht möglich.

Ansonsten können Steuerzahler in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland die Kappung bei der Diözese oder Landeskirche beantragen. In den anderen Bundesländern berücksichtigt der Fiskus die Kappung entweder automatisch oder die Kappung ist, wie in Bayern, nicht vorgesehen.

Ohne Einkommensteuer keine Kirchensteuer

Sie bezahlen Kirchensteuern sobald Sie einkommensteuerpflichtig und solange Sie nicht aus der Kirche ausgetreten sind. Kinder, Schüler, Studenten, Arbeitslose, Geringverdiener und Ordensleute zahlen keine Einkommensteuer und somit auch keine Kirchensteuer.

Auch wenn Sie keiner Konfession mehr angehören, zahlen Sie trotzdem diese Steuer, wenn Ihr Ehepartner in der Kirche ist. Hier greift das sogenannte "Besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen". So wird bei der Berechnung der Kirchensteuer eines Kirchenmitglieds, das selbst kein oder nur ein geringes Einkommen hat, das Einkommen des Ehepartners herangezogen. Dieser hat dann für die Kirchensteuer ("Kirchgeld") des Ehepartners aufzukommen.

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Gehören Sie und Ihr Partner unterschiedlichen Konfessionen an, so orientiert sich die Höhe Ihrer Kirchensteuer am Lebensführungsaufwand Ihrer Ehe. In manchen Bundesländern setzen die Kirchenleitungen die Höhe der Steuer fest.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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