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Kapitalertragsteuer: Wie hoch ist sie und wann muss ich zahlen?


Steuererklärung
So holen Sie sich zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurück


Aktualisiert am 12.03.2021Lesedauer: 5 Min.
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Eine Frau macht ihre Steuererklärung (Symbolbild): Auch auf Kapitalerträge fallen Steuern an.Vergrößern des Bildes
Eine Frau macht ihre Steuererklärung (Symbolbild): Auch auf Kapitalerträge fallen Steuern an. (Quelle: Benjamin Nolte/dpa-tmn)

Erhalten Sie Zinsen, wird dafür Kapitalertragssteuer fällig. Gleiches gilt für Dividenden und Gewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen. Wie hoch diese Steuer ist und welcher Freibetrag gilt.

In Deutschland müssen Sie nicht nur auf Einkommen aus Lohn und Gehalt Steuern zahlen, sondern auch auf Erträge, die Sie beim Anlegen oder Investieren Ihres Kapitalvermögens erwirtschaften. Bei dieser sogenannten Kapitalertragssteuer sollten Sie jedoch einiges beachten, um am Ende nicht zu viel zu zahlen.

Wir erklären, was die Kapitalertragsteuer überhaupt ist, wie hoch sie ausfällt – und was der Unterschied zur Abgeltungssteuer ist. Außerdem erfahren Sie, wie Sie sich zu viel gezahltes Geld zurückholen können.

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge – also auf Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapier- und Fondsverkäufen. Denn diese werden anders besteuert als zum Beispiel Ihr Gehalt.

2009 hat der Gesetzgeber dafür das System der Abgeltungssteuer eingeführt. Abgeltungssteuer und Kapitalertragsteuer werden oft synonym verwendet, tatsächlich ist die Kapitalertragsteuer aber nur eine Unterform der Abgeltungssteuer. Gesetzlich geregelt ist sie in § 32d des Einkommensteuergesetzes (EstG). Mehr zur Einkommensteuer lesen Sie hier.

Gab es vorher unterschiedlich hohe Steuern auf verschiedene Arten von Kapitaleinkünften, gilt seitdem ein einheitlicher Steuersatz auf fast alle Kapitalerträge. Die frühere Zinsabschlagsteuer wurde abgeschafft.

Mit der Abgeltungssteuer ist die Steuerpflicht außerdem pauschal abgegolten – daher der Name. Das bedeutet, dass Sie Ihre Kapitalerträge in der Regel nicht mehr extra in der Steuererklärung angeben müssen. Es gibt aber Ausnahmen (siehe unten).

Die Kapitalertragsteuer beziehungsweise die Abgeltungssteuer ist außerdem eine sogenannte Quellensteuer. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige sie nicht selbst zahlt, sondern der Steuerabzug direkt an der Quelle erfolgt. Im Fall der Kapitalertragsteuer also bei der Bank.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Kapitalerträge unterliegen pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag, der zwar bei Lohn und Gehalt für die meisten abgeschafft wurde, nicht jedoch bei Kapitalerträgen.

Zusammen ergibt das einen pauschalen Steuersatz von 26,38 Prozent. Sind Sie in der Kirche, zahlen Sie außerdem noch Kirchensteuer. Die genaue Berechnung finden Sie weiter unten.

Wann muss ich keine Kapitalertragsteuer zahlen?

Kapitaleinkünfte sind bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei. Erst wenn sie den sogenannten Sparerpauschbetrag überschreiten, wird Kapitalertragsteuer fällig. Der Freibetrag liegt bei 801 Euro im Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 1.602 Euro.

Um den Pauschbetrag zu nutzen, müssen Sie Ihrer Bank oder dem Anbieter Ihres Wertpapierdepots einen sogenannten Freistellungsauftrag. Damit verhindern Sie damit, dass Kapitalertragsteuer automatisch abgeführt wird.

Haben Sie bei mehreren Instituten Konten oder Depots, sollten Sie den Freibetrag aufteilen. Dafür sind jeweils eigene Freistellungsaufträge nötig. Der Sparerpauschbetrag darf dabei insgesamt nicht überschritten werden.

Doch keine Sorge: Sollten Sie mit Ihrer Aufteilung nicht ganz richtig gelegen und deshalb zu viele Steuern gezahlt haben, können Sie sich diese zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer über die Steuererklärung zurückholen (siehe unten).

Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Kapitalertragsteuer Ihre Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt hat, werfen Sie einfach einen Blick in die Steuerbescheinigung, die Ihnen Ihre Bank, Sparkasse oder Ihr Depotanbieter zu Beginn eines jeden Jahres ausstellt.

Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen

Kommen Sie mit Ihrem steuerpflichtigen Einkommen nicht über den Grundfreibetrag (2020: 9.408 Euro, 2021: 9.744 Euro), müssen Sie grundsätzlich gar keine Steuern zahlen. Also auch nicht auf Kapitalerträge. Das betrifft vor allem Geringverdiener, Rentner und Studenten.

Sie können in diesem Fall auch eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) bei Ihrem Finanzamt beantragen und anschließend der Bank vorlegen. Dadurch sind Sie bis zu drei Jahre von der Kapitalertragsteuerpflicht befreit. Verdienen Sie in der Zwischenzeit jedoch mehr, müssen Sie das dem Finanzamt mitteilen und die NV-Bescheinigung wird ungültig.

Wie berechnet sich die Steuer auf Kapitalerträge?

Um herauszufinden, wie hoch die Steuer für Sie genau ausfällt, müssen Sie zunächst den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und eventuell Kirchensteuer – je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent – auf die Abgeltungssteuer von 25 Prozent draufschlagen.

  • Beispiel: Nehmen wir an, Sie sind alleinstehend und erzielen 3.001 Euro Kapitalerträge im Jahr. Dann können Sie davon zunächst den Freibetrag von 801 Euro abziehen. Es bleiben also 2.200 Euro übrig, die Sie versteuern müssen. Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent beträgt somit 550 Euro. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, also 30,25 Euro und beispielsweise 9 Prozent Kirchensteuer, also 49,50 Euro. Die gesamte Kapitalertragssteuer beträgt somit 629,75 Euro.

Müssen Sie keine Kirchensteuer zahlen, unterliegen Sie mit dem Solidaritätszuschlag einer Abgeltungssteuer von 26,38 Prozent. Zuzüglich Kirchensteuer steigt der Steuersatz auf 27,99 Prozent bei einer Kirchensteuer von 9 Prozent und auf 27,82 Prozent bei einer Kirchensteuer von 8 Prozent. Allerdings dürfen Sie die Ausgaben der Kirchensteuer als Sonderausgaben absetzen.

Wann muss ich meine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

In der Regel müssen Sie das gar nicht, weil Ihre Bank die Kapitalertragssteuer automatisch einbehält und an das Finanzamt abführt. Es gibt aber Fälle, in denen das nicht automatisch läuft.

Das gilt zum Beispiel für Anleger, die Ihre Erträge auf ausländischen Konten und Depots erzielen. Sie müssen die Kapitalerträge dann in Ihrer Steuererklärung angeben, damit das Finanzamt nachträglich Kapitalertragssteuer abzieht.

Auch wenn Sie Zinsen aus einem Privatdarlehen erhalten haben, müssen Sie das angeben. Gleiches gilt für Erstattungszinsen vom Finanzamt. Die gibt es auf Steuererstattungen, die Sie erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres erhalten, in dem die Steuer entstanden ist.

Wer seine Steuererklärung freiwillig abgeben darf, kann also durch eine spätere Abgabe hohe Zinsen bekommen. Das geht bis zu vier Jahre rückwirkend.

Sollten Sie Widerspruch dagegen eingelegt haben, dass Ihre Bank die Kirchensteuer automatisch abführt, müssen Sie ebenfalls nachträglich aktiv werden und die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben.

Wann sollte ich meine Kapitalerträge angeben?

Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, gibt es Situationen, in denen es sinnvoll ist, Kapitalerträge in der Steuererklärung einzutragen. Das gilt zum einen dann, wenn Sie den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft haben. Dann wurden Ihnen nämlich zu viele Steuern abgezogen, die Sie sich nachträglich zurückholen können.

Zum anderen sollten Sie aktiv werden, wenn Ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist als die 25 Prozent Abgeltungssteuer. Dann können Sie in der Steuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung beantragen und erhalten ebenfalls zu viel bezahlte Kapitalertragssteuer zurück.

Dafür durfte Ihr zu versteuerndes Einkommen 2020 nicht mehr als 16.950 Euro betragen. Grundsätzlich schaden Sie sich mit einer Günstigerprüfung aber nicht. Sollte Ihr Einkommen doch höher gewesen sein, bleibt es einfach beim normalen Abgeltungssteuersatz.

Haben Sie bei der einen Bank Verluste gemacht, bei der anderen aber Gewinne, sollten Sie das ebenfalls in der Steuererklärung angeben. Denn Sie können die Verluste mit den Gewinnen verrechnen.

Voraussetzung dafür ist eine Verlustbescheinigung, die Sie bis zum 15. Dezember des Steuerjahres bei Ihrer Bank beantragen müssen. Verpassen Sie den Termin, müssen Sie ein Jahr warten.

Wichtig: Verluste aus Aktienverkäufen können Sie nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Finanztip
  • financescout24.de
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