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Steuervorauszahlung – Zeitpunkt und Höhe


Steuererklärung
Wann Sie eine Steuervorauszahlung leisten müssen

bg (TP)

Aktualisiert am 24.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Steuervorauszahlung: Wer sie leisten muss, kann davon ein Lied singen. Oft fordert sie das Finanzamt plötzlich oder setzt sie zu hoch an. Dagegen können Sie sich wehren. Erfahren Sie, wann Sie Steuern im Voraus zahlen müssen und wie Sie Ihre Steuerlast verringern können.

Steuervorauszahlung, damit der Fiskus solvent bleibt

Erst aufgrund Ihrer Steuererklärung lässt sich Ihre Einkommens-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuer ermitteln. Der Staat wartet nicht so lange auf sein Geld. So fordert er eine Steuervorauszahlung als Abschlagszahlung auf die voraussichtliche Steuerschuld, um den Staatshaushalt liquide zu halten. Ihnen bleiben hohe Nachzahlungen erspart.

Auf Basis der vergangenen Steuerbescheide schätzen die Finanzbehörden die Höhe der Vorauszahlung ein. Aufgrund Ihrer Steuererklärung ermittelt das Finanzamt den Betrag der geleisteten Vorauszahlungen und Ihrer tatsächlichen Steuerschuld. Sie bekommen Geld wieder, wenn sie zu viel gezahlt haben. Andernfalls müssen Sie Steuern nachzahlen. Das Finanzamt setzt sie in einem Vorauszahlungsbescheid fest. Sie müssen die Zahlung jeweils nach einem Kalendervierteljahr leisten.

Steuervorauszahlung verringern wegen schwächeren Einnahmen und sonstige Ausgaben

Sehen Sie vor dem nächsten Termin der Steuervorauszahlung bereits ab, dass Sie weniger Einnahmen haben als im Vorjahr, so können Sie eine Anpassung Ihrer Steuervorauszahlung beantragen. Das Finanzamt erkennt als nachvollziehbare Begründung beispielsweise sinkende Umsätze, Verluste durch Fehlinvestitionen oder rückläufige Mieteinnahmen an.

Neben den wirtschaftlichen Argumenten können Sie steuermindernd ansetzen:

· Unterhaltszahlungen für den geschiedenen Ehegatten

· Kirchensteuer

· Kosten für Steuerberatung, Haushaltshilfe, Pflegeleistungen, Krankheit und Scheidung

· Ausbildungskosten für Kinder

· Spenden

· Fahrtkosten zum Arbeitsort

So überprüfen Sie die Höhe ihrer Steuervorauszahlung

Prüfen Sie, welches Steuerjahr für die Höhe Ihrer Steuervorauszahlung gilt. Liegt das Steuerjahr mit hohen Einnahmen schon lange zurück, so eignet es sich nicht mehr für künftige Vorauszahlungen. Berechnen Sie Ihren Vorjahresgewinn. Schätzen Sie Ihren Gewinn des laufenden Geschäftsjahres ein. Ist er niedriger, so sollten Sie eine Herabsetzung beantragen. Fügen Sie Ihrem Antrag die Gewinnermittlung des Vorjahrs, die Gewinnschätzungen für das laufende Jahr und eine schriftliche Begründung für voraussichtlich niedrigere Gewinne bei.

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