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Dienstwagenregelung - das gilt für die private Nutzung


Steuererklärung
Die steuerlichen Aspekte zur Dienstwagenregelung

aw (TP)

Aktualisiert am 22.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Die Bereitstellung eines Firmenwagens für die dienstliche und private Nutzung stellt einen geldwerten Vorteil dar. Dieser ist steuerrechtlich als unentgeltliche Wertabgabe zu erfassen. Im Rahmen dieser Erfassung kann die sogenannte Dienstwagenregelung angewendet werden.

Dienstwagen – eine Begriffserklärung

Ein Dienstwagen ist ein Fahrzeug, welches ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Dauer seiner Tätigkeit zur Verfügung stellt. In Abhängigkeit von der vertraglichen Vereinbarung kann der Arbeitnehmer diesen entweder ausschließlich dienstlich oder dienstlich und privat nutzen.

Sofern Sie als Arbeitnehmer Ihren Dienstwagen nicht nur beruflich, sondern auch privat nutzen dürfen, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar. Dieser ist steuerrechtlich zu berücksichtigen und führt dazu, dass sich Ihr zu versteuerndes Gehalt erhöht.

Die Dienstwagenregelung berücksichtigt den geldwerten Vorteil

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um den Dienstwagen im Fall einer Privatnutzung als geldwerten Vorteil zu berücksichtigen. Die einfachste Möglichkeit stellt die Dienstwagenregelung dar. Dabei wird mithilfe einer einfachen Rechnung die Höhe des geldwerten Vorteils bestimmt.

Wenn Sie für die Berechnung des geldwerten Vorteils die Dienstwagenregelung nutzen, betrachten Sie den Listenpreis eines Fahrzeuges. Teilen Sie ihn durch 100 so erhalten Sie die Höhe des geldwerten Vorteils, der Ihnen durch die Bereitstellung des Dienstwagens entsteht.

Dieser Wert ist um den geldwerten Vorteil durch die Nutzung des Dienstwagens für die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsstätte zu erhöhen. Dies geschieht, indem Sie diese zurückgelegten Kilometer mit dem Faktor 0,0003 und dem Listenpreis des Fahrzeuges multiplizieren.

Alternative Methoden für die Berechnung des geldwerten Vorteils

Sofern Sie Ihren Dienstwagen nur in einem geringen Umfang privat nutzen, ist für Sie die Dienstwagenregelung häufig ungünstig. In solchen Fall ist es unter Umständen sinnvoll, auf die Dienstwagenregelung zu verzichten und ein Fahrtenbuch zu führen. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass in diesem Fall der tatsächliche geldwerte Vorteil betrachtet wird.

Ob sich für Sie das Fahrtenbuch oder die Dienstwagenregelung lohnt, sollten Sie unbedingt überprüfen. Allein durch die Wahl der günstigeren Regelung können Sie Steuern sparen.

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