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Hausverkauf und Steuer – was Sie beachten sollten


Steuererklärung
Was Sie über die Steuer beim Hausverkauf wissen sollten

so (TP)

Aktualisiert am 25.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Verkaufen Sie ein Haus, verlangt das Finanzamt dafür in der Regel eine Steuer. Es gelten verschiedene Sonderregelungen, nach denen Sie weniger oder keine Steuern bezahlen müssen. Lesen Sie hier alle relevanten Informationen zum Thema Hausverkauf und Steuer.

Warum eine Steuer beim Hausverkauf?

Entscheiden Sie sich für den Verkauf eines Hauses, so verlangt der Fiskus in der Regel eine Steuer für diesen Hausverkauf. Der Grund ist schnell erklärt: Bei dem Erlös handelt es sich um einen Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften. Diese sind laut Einkommenssteuergesetz steuerpflichtig.

Die Rolle der Spekulationsfrist

Beim Hausverkauf gilt eine Spekulationsfrist von 10 Jahren. Sie müssen keine Steuer für den Hausverkauf bezahlen, wenn zwischen dem Bau oder Kauf des Hauses und dem Verkauf mindestens 10 Jahre liegen. Das Datum der Beurkundung der Kaufverträge ist dafür maßgeblich. Verkaufen Sie Ihr Haus innerhalb der Spekulationsfrist, liegt meistens ein Notverkauf vor.

Mussten Sie zuvor einen Immobilienkredit kündigen, um das Haus belastungsfrei zu verkaufen, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Sie können diese Vorfälligkeitsentschädigung von der Steuer für den Hausverkauf absetzen. Die Höhe der Spekulationssteuer ist abhängig von Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz und vom Wertzuwachs des Hauses.

Wann Sie keine Steuer für den Hausverkauf bezahlen müssen

Die Steuer für den Hausverkauf müssen Sie nicht zahlen, wenn Sie das Haus selbst genutzt haben. Die Pflicht zur Steuerzahlung kann innerhalb der Spekulationsfrist entfallen. Um innerhalb dieser Frist keine Steuer für den Hausverkauf zahlen zu müssen, reicht es aus, dass Sie oder Ihre Angehörigen im Verkaufsjahr und zwei Jahre zuvor in diesem Haus gewohnt haben.

Eine Besteuerung des Verkaufsgewinns erfolgt, wenn Sie in dem Haus nicht nur gewohnt, sondern auch gewerblich gearbeitet haben. Für den Verkauf gewerblich genutzter Gebäude fällt immer eine Steuer für den Hausverkauf an. Die Zahlung der Steuer entfällt, wenn Sie den gewerblich genutzten Teil des Hauses zwei Jahre vor dem Verkauf in Wohnraum umgewandelt haben. Bei vermieteten Häusern müssen Sie keine Steuern bezahlen, wenn zwischen Erwerb und Verkauf mindestens 10 Jahre liegen.

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