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Mütterrente: Beitragsbemessungsgrenze beachten


Mütterrente: Beitragsbemessungsgrenze beachten

uc (CF)

Aktualisiert am 24.06.2014Lesedauer: 2 Min.
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Die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten werden dem erziehenden Elternteil angerechnet. Ist der Elternteil in dieser Zeit berufstätig, kann es sein, dass die Beitragsbemessungsgrenze erreicht wird und die Entgeltpunkte nicht in vollem Umfang angerechnet werden. Hier erfahren Sie, was das für die Mütterrente bedeutet.

So funktioniert die Beitragsbemessungsgrenze

Auf jedes Einkommen werden Rentenbeiträge erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem die Berechnung dieses Rentenversicherungsbeitrags erfolgt, informiert die Deutsche Rentenversicherung. Dieser Betrag variiert und wird jährlich dem Einkommensniveau in Deutschland angepasst. Liegt das monatliche Gehalt eines Arbeitnehmers etwa 2014 über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.950 Euro in West- und 5.000 Euro in Ostdeutschland, zahlt er nicht mehr in die Rentenkasse ein als jemand, dessen Einkommen genau auf der Grenze liegt. Beide erhalten später aber auch gleich hohe Rentenleistungen.

Relevanz für die Mütterrente

Die Beitragsbemessungsgrenze regelt nicht nur die Rentenbeiträge nach oben ab, sondern bestimmt auch die maximale Anzahl der Entgeltpunkte, die pro Jahr für die Rente aufgebaut werden können. Dies kann auch Folgen für die Mütterrente haben. Wer zu ihrer Einführung am 1. Juli 2014 bereits Rente bezieht, wird seinen zusätzlichen Rentenpunkt unabhängig von der Beitragsbemessungsgrenze gutgeschrieben bekommen.

Für Neu-Rentner, die nach dem Stichtag in den Ruhestand gehen, wird die Grenze jedoch auch für die Mütterrente berücksichtigt. Zusammen mit anders erworbenen Ansprüchen darf dann nicht die maximal mögliche Anzahl Entgeltpunkte überschritten werden. Unter Umständen wird für die Mütterrente also kein ganzer Punkt ergänzt und die monatliche Rente wird nicht um den Maximalbetrag aufgestockt. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Elternteil, der die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommt, während des zweiten Erziehungsjahres ein vergleichsweise hohes Einkommen hatte.

Maximale Entgeltpunkte berechnen

Einem genau durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer wird in Deutschland pro Jahr ein Entgeltpunkt angerechnet. Verdient jemand halb oder doppelt so viel, würden entsprechend ein halber Punkt oder zwei Punkte erworben werden. Eine Begrenzung nach oben erfolgt jedoch durch das Verhältnis von Beitragsbemessungsgrenze zu durchschnittlichem Einkommen. Teilt man Erstere durch Letzteres, ergibt sich daraus die maximale Anzahl Entgeltpunkte.

Für das Jahr 2012 wurde beispielsweise ein Durchschnittseinkommen von 33.002 Euro pro Jahr veranschlagt. Die Beitragsbemessungsgrenze lag in Westdeutschland bei 67.200 Euro. Entsprechend war der Aufbau von maximal 2,04 Entgeltpunkten möglich, mehr Rentenpunkte konnten nicht erworben werden.

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