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Die Riester-Rente ist ein regelrechter thematischer "Dauerbrenner", wenn es um das Thema der privaten Altersvorsorge geht. Dabei kann sich jedoch nur ein bestimmter Kreis von Bürgerinnen und Bürgern die entsprechenden Förderungen durch den Staat sichern. Anders ausgedrückt ist der Anspruch auf Riester-Rente an konkrete Bedingungen geknüpft, die erfüllt sein müssen. Diese Bedingungen betreffen gleichermaßen den Kreis der Personen, die einen Anspruch darauf haben, wie die Produktauswahl.
Bei der Riester-Rente handelt es sich um ein Modell, nach dem die private Altersvorsorge von staatlicher Seite mit Zulagen bedacht und gefördert wird. In Frage kommen hierbei jedoch nur eine Reihe vorausgewählter Produkte, wie beispielsweise Fondssparpläne oder auch eine kapitalgedeckte private Rentenversicherung. Die Frage, ob ein konkretes Produkt für die Altersvorsorge als Riester-Rente fungieren kann oder nicht, beantworten die einzelnen Anbieter.
Einen Anspruch auf Riester-Rente haben, vereinfacht ausgedrückt, alle Personen, die angestellt arbeiten und dabei verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Hinzu kommen Beamte sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die zusätzlich durch die VBL versorgt werden. Des Weiteren existiert ein ganzer Katalog von Personen, die ebenfalls einen Anspruch auf Riester-Rente haben. Hierzu gehören Berufs- oder Zeitsoldaten, Auszubildende, Wehr- oder Ersatzdienstleistende, aber auch Selbstständige, die pflichtversichert sind, und Bezieher von Arbeitslosengeld.
Die Liste ist noch ein wenig länger, und stets sind auch die Ehepartner des entsprechenden Personenkreises mit einem Anspruch auf Riester-Rente versehen. Lediglich wenn Sie als Freiberufler oder als Unternehmer tätig sind, besteht kein Anspruch, und es empfehlen sich eher Leistungen in Form der Rürup-Rente. (Private Altersvorsorge: Was hinter der Zuschussrente steckt)
Quelle: nw (CF)
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