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Riester-Rente: Lohnt sich das? Das sind Vor- und Nachteile


Für wen lohnt sich die Riester-Rente?


Aktualisiert am 18.10.2022Lesedauer: 9 Min.
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Eine ältere Frau prüft Dokumente (Symbolbild): Die Riester-Rente kann ein Baustein der privaten Altersvorsorge sein.Vergrößern des Bildes
Eine ältere Frau prüft Dokumente (Symbolbild): Die Riester-Rente kann ein Baustein der privaten Altersvorsorge sein. (Quelle: ljubaphoto/getty-images-bilder)

Die Riester-Rente soll helfen, privat für das Alter vorzusorgen. Vom Staat gibt es einen Zuschuss. Doch ist die Förderung deshalb für jeden sinnvoll?

Jeder Arbeitnehmer, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, darf riestern; ebenso alle Beamten. 16,5 Millionen solcher Verträge haben die Deutschen bisher abgeschlossen, um so zusätzlich etwas fürs Alter zu tun.

Damit ist die Riester-Rente das mit Abstand beliebteste Produkt der privaten Altersvorsorge. Aber bedeutet das auch, dass sich Riestern für jeden lohnt? Und wie funktioniert die Riester-Rente überhaupt? Hier finden Sie Antworten.

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Ihren Namen hat sie vom früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD), der sie als Antwort auf die deutliche Senkung des Rentenniveaus im Jahr 2001 entwickelte.

Die Idee dahinter: Der Staat unterstützt durch die Riester-Rente Arbeitnehmer, Beamte und manche Selbstständige dabei, privat fürs Alter vorzusorgen. Die wohl bekannteste Art zu riestern ist die klassische Riester-Rentenversicherung. Es gibt aber noch weitere Riester-Verträge. Die wichtigsten Formen sind:

  • Riester-Rentenversicherung
  • Wohn-Riester-Bausparvertrag
  • Wohn-Riester-Darlehensvertrag
  • Riester-Fondssparplan
  • Riester-Banksparplan
  • Riester in der betrieblichen Altersversorgung

Allen Vertragsformen ist gemein, dass der Staat sie mit Zulagen und Steuervorteilen fördert. Um den Zuschuss zu bekommen, müssen Sie allerdings jedes Jahr genug eingezahlt haben – insgesamt 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen. Für Arbeitnehmer ist das rentenversicherungspflichtige Einkommen und das Bruttoeinkommen pro Jahr meist dasselbe.

Wer diesen Mindesteigenbetrag für die Riester-Rente aufbringt, erhält vom Staat die jährliche Grundzulage in Höhe von 175 Euro geschenkt. Hinzu kommen steuerliche Vergünstigungen (siehe unten).

Riester-Rentenversicherung

Diese Vertragsform verbindet Kapitalanlage und Versicherung. Schon bei Vertragsabschluss ist klar, wie hoch die Auszahlungen im Alter mindestens sein werden. Die Zinsen orientieren sich dabei am Garantiezins von Lebensversicherungen. Dieser vom Bundesfinanzministerium bestimmte Zins liegt derzeit für neu abgeschlossene Riester- und Versicherungsverträge noch bei 0,9 Prozent pro Jahr, sinkt ab 2022 aber auf 0,25 Prozent. Allerdings müssen Versicherer diesen maximalen Zins nicht zahlen, sie können auch weniger bieten.

Anbieter von klassischen Riester-Rentenversicherungen sind Versicherungen. Diese legen Ihre Einzahlungen an, wegen der versprochenen Mindestverzinsung vor allem in sichere Anlagen wie Anleihen.

Wohn-Riester-Bausparvertrag

Wer in einigen Jahren ein Eigenheim kaufen, bauen oder barrierefrei umbauen möchte, kann über einen Wohn-Riester-Bausparvertrag nachdenken. Damit gibt es die Förderung für die Sparbeträge und Sie sichern sich gleichzeitig die Zinsen für ein Bauspardarlehen. Wird das Darlehen ausgezahlt, nutzen Sie die Riester-Zulagen für die Tilgung des Baukredits. Anbieter sind Bausparkassen.

Wohn-Riester-Darlehensvertrag

Wer bereits einen Schritt weiter ist und schon bald eine eigene Immobilie kaufen will, kann auch einen Wohn-Riester-Darlehensvertrag nutzen. Dank der staatlichen Zulagen können Sie dieses Darlehen schneller abbezahlen als einen normalen Kredit. Ein Wohn-Riester-Darlehen könnte daher selbst dann sinnvoll sein, wenn der Zinssatz höher ist als bei einem klassischen Kredit. Aber Achtung: Für die Förderung müssen Sie die Immobilie selbst bewohnen. Anbieter finden Sie am besten über Vermittler wie Dr. Klein oder Interhyp. Mehr zum Wohn-Riester lesen Sie hier.

Riester-Fondssparplan

Hier investiert eine Versicherung oder ein Vermögensverwalter das Kapital in Investmentfonds, also zum Beispiel Aktienfonds. Dadurch ergeben sich für Sie theoretisch die größten Renditechancen. In Niedrigzinszeiten funktioniert das aber immer weniger. Weil Ihnen am Ende garantierte Beträge zustehen, müssen die Versicherer einen gewissen Teil in sichere, aber wenig ertragreiche Fonds anlegen. Die Aktienfonds können Sie in der Regel aus einer Liste selbst auswählen.

Die Kosten für eine fondsgebundene Riester-Rente sind teurer als klassische Riester-Rentenversicherungen und garantieren eine geringere Mindestrente. Das verschafft ihnen Spielraum bei der Anlage und kann – muss aber nicht – dazu führen, dass die Versicherung mit der Aktienanlage zusätzliche Rendite erwirtschaftet, die die Zusatzkosten wettmacht.

Riester-Banksparplan

Auch hier führen die Niedrigzinsen zu Problemen. Erträge erzielen Sie mit einem Banksparplan derzeit nur noch durch die staatliche Förderung. Anbieter sind vor allem regionale Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Die meisten Institute bieten dieses Produkt aber schon gar nicht mehr für Neukunden an. Mehr zum Riester-Banksparplan lesen Sie hier.

Riester in der betrieblichen Altersvorsorge

Entscheiden Sie sich für eine betriebliche Riester-Rente, wählt Ihr Arbeitgeber den Anbieter aus und verwaltet Ihren Riester-Vertrag. Auch die Art des Vertrags bestimmt Ihr Chef. Das kann zum Beispiel eine Direktversicherung sein, eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds.

Warum "Riester"? Die Bezeichnung geht auf den früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester zurück, der diese Art der Altersvorsorge 2001 hatte ausarbeiten lassen. Sie sollte abfedern, dass mit der damaligen Rentenreform die Höhe der Rentenbeiträge und damit auch das Rentenniveau gesenkt worden waren.

Wie funktioniert die Riester-Rente?

Kurz gesagt: Sie besparen Ihren Riester-Vertrag Jahr für Jahr mit einer ausreichend hohen Summe – und bekommen dafür vom Staat Zulagen. Den Anlagebetrag können Sie außerdem von der Steuer absetzen. Später erhalten Sie dann – je nach Vertragsform – entweder eine lebenslange Rentenzahlung oder besitzen eine selbstbewohnte Immobilie.

Im Detail heißt das: Sie müssen jedes Jahr 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, maximal 2.100 Euro. Dann gewährt Ihnen der Staat die jährliche Grundzulage von 175 Euro pro Person (seit 2018).

  • Beispiel: Haben Sie 2019 30.000 Euro brutto verdient, flossen bei voller Zulage bis Ende 2020 1.200 Euro in Ihren Riester-Vertrag. 175 Euro zahlte die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, Sie selbst überwiesen 1.025 Euro. Stieg Ihr Bruttojahresverdienst 2020 auf 40.000 Euro, müssen Sie Ihren Eigenbeitrag auf 1.425 Euro erhöhen, um keine Förderung einzubüßen.

Haben Sie Kinder, gibt es noch eine Kinderzulage. Für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, beträgt diese 185 Euro, für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, 300 Euro pro Jahr.

Die Kinderzulage gibt es, solange Sie auch Kindergeld erhalten. Macht Ihr Kind eine Ausbildung oder studiert, erhalten Sie die Zulage bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.

Tipp: Beantragen Sie bei Ihrem Riester-Anbieter eine sogenannte Dauerzulage. Dann müssen Sie nicht jedes Jahr einen neuen Förderantrag ausfüllen. Erhöht sich allerdings Ihr Einkommen, kann es sein, dass Sie auch die Anlagesumme erhöhen müssen, um wieder auf die nötigen 4 Prozent zu kommen – es sei denn, Sie haben bereits die Höchstgrenze von 2.100 Euro erreicht. Auch eine Heirat, Scheidung und Nachwuchs müssen Sie Ihrem Riester-Anbieter mitteilen.

Die Zulagen sorgen dafür, dass der Anteil, den Sie selbst einzahlen müssen, kleiner wird. Je nach Höhe der Zulagen und des Einkommens kann es auch vorkommen, dass gar kein Eigenanteil mehr übrig bleibt. Dann müssen Sie lediglich einen sogenannten Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr einzahlen, um die Förderung zu bekommen.

Tipp: Den Sockelbetrag von 60 Euro können auch Ehepartner ansparen, die selbst nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und daher für sich genommen eigentlich gar nicht riestern dürften. Als Ehepartner kann man aber mitriestern. Achtung dabei: Die Kinderzulage gibt es nur für ein Elternteil – das gilt auch, wenn beide Ehepartner rentenversicherungpflichtig sind.

In Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie einen Anlagebetrag von maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Das mindert Ihre Steuerlast. Wie sehr, hängt von Ihrem individuellen Steuersatz und der Höhe der jährlichen Einzahlungen in den Riester-Vertrag ab.

Dieser Steuervorteil wird allerdings noch mit den Zulagen verrechnet. Das heißt: Sie bekommen nur den Anteil des Steuervorteils, der nach Abzug aller staatlichen Zulagen übrig bleibt.

Riester-Rente wird erst im Alter besteuert

Im Gegenzug für den Steuervorteil in der Sparphase müssen Sie in der Auszahlungsphase Steuern auf die Riester-Rente zahlen. Diese nachgelagerte Besteuerung wirkt sich aber in der Regel günstiger aus, als wenn Sie direkt hätten Steuern zahlen müssen. Denn der Steuersatz ist im Alter normalerweise geringer, weil Ihr Einkommen niedriger ist.

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Ein weiterer Vorteil: Abgeltungssteuer auf Zinsen (und bei Riester-Fondssparplänen Dividenden) müssen Sie bei Riester-Verträgen gar nicht zahlen – weder in der Anspar- noch in der Auszahlungsphase.

Die Riester-Rente erhalten Sie in der Regel mit Renteneintritt, jedoch nicht ehe Sie 60 Jahre alt sind (für vor 2012 abgeschlossene Verträge). Lesen Sie hier, wie die Riester-Rente ausgezahlt wird.

Dabei stehen Ihnen per Gesetz mindestens Ihre eigenen Einzahlungen und die Zulagen zu, die Ihnen der Staat gewährt hat. Je nach Höhe des Garantiezinses, der Entwicklung am Kapitalmarkt und Anlagegeschick Ihres Anbieters ist der tatsächliche Auszahlungsbetrag in der Praxis jedoch höher als die einst geleisteten Einzahlungen.

Sonderfall Wohn-Riester: Weil Sie bei dieser Riester-Variante keine Rente bekommen, die sie dann versteuern müssen, sondern die Förderung genutzt haben, um im Eigenheim zu wohnen, behilft sich der Staat bei der Berechnung mit dem sogenannten Wohnförderkonto. Das ist ein fiktives Konto, auf dem jährlich die geförderten Spar- und Tilgungsleistungen verbucht werden. So können Ihre Steuern später trotzdem berechnet werden.

Wie berechne ich die Riester-Rente?

Der einfachste Weg führt über den Riester-Rechner der Deutschen Rentenversicherung. Damit können Sie sich online ausrechnen lassen, wie viel Zulage Sie vom Staat erhalten und wie viel Sie dafür selbst einzahlen müssen.

Für klassische Riester-Rentenversicherungen sind derzeit Zinsen in Höhe von maximal 0,9 Prozent drin (ab 2022: 0,25 Prozent). Das entspricht dem Garantiezinssatz, der auch bei Lebensversicherungen zur Anwendung kommt. Anders als bei Lebensversicherungen handelt es sich jedoch nicht um einen Mindestzinssatz, sondern um einen maximalen Zinssatz, den die Anbieter erbringen können. Sie erhalten in der Auszahlungsphase mindestens Ihre Einzahlungen plus Zulagen.

  • Beispiel: Eine 36-Jährige schließt heute einen Riester-Rentenvertrag ab, sodass sie den aktuellen staatlich festgelegte Garantiezins von 0,9 Prozent als jährlichen Ertrag erwarten kann. Pro Jahr zahlt sie 1.000 Euro ein und erhält vom Staat die Grundzulage von 175 Euro plus eine weitere Zulage von 300 Euro für ein nach 2008 geborenes Kind bekommt. Auf diese Weise sammelt sie über 30 Jahre 44.250 Euro an. Diesen Betrag muss Sie mindestens ausgezahlt bekommen. Mit der Mindestverzinsung von 0,9 Prozent pro Jahr käme sie auf eine Summe von 50.995 Euro. Allerdings entstehen dem Versicherer jedes Jahr Kosten, wodurch der Sparanteil schrumpft, den er verzinsen kann. Diese Lücke muss die Versicherung erst einmal wieder schließen. Das macht es unwahrscheinlicher, dass eine Versicherung auch Überschüsse über den Mindestbetrag hinaus erwirtschaftet.

Wie sinnvoll ist die Riester-Rente?

Riester-Verträge sind vor allem für jene Sparer sinnvoll, die auf Nummer sicher gehen und schon bei Vertragsabschluss wissen wollen, wie viel Rente für sie am Ende herumkommt.

Ob Ihnen Ihr Riester-Vertrag eine lohnende Rendite bringt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Am stärksten profitieren Sie, wenn Sie entweder die Zulagen oder den Steuervorteil stark ausschöpfen.

Haben Sie viele Kinder, sind die Zulagen oft höher als der Steuervorteil. Bei Besserverdienern ohne Kinder ist es umgekehrt: Sie profitieren stark vom Steuervorteil. Ist Ihr Verdienst hingegen durchschnittlich und haben Sie keine Kinder, profitieren Sie weder in besonderem Maße von den Zulagen noch vom Steuervorteil. Riestern lohnt sich für Sie dann nur, wenn Sie sehr alt werden.

Seit 2018 ist die Riester-Rente für Geringverdiener attraktiver geworden. Beziehen Sie im Alter Grundsicherung, müssen Sie die Riester-Rente darauf nicht mehr komplett anrechnen lassen, sondern dürfen mindestens 100 Euro und maximal 200 Euro davon behalten. Sie haben also einen gewissen Schutz, wenn Sie Hartz IV beziehen.

Tipp: Wer früh dran ist, kann sich einen Bonus sichern. Schließen Sie einen Riester-Vertrag ab und beantragen die erste Zulage, bevor Sie 26 Jahre alt sind, erhalten Sie einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Was sind Vorteile und Nachteile?

Wie jedes Produkt hat auch die Riester-Rente Vor- und Nachteile. Wie schwer diese ins Gewicht fallen, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Prioritäten ab.

Vorteile der Riester-Rente:

  • Staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteil
  • Lebenslange, stabile Rente
  • Kapital ist bei Pfändung und Insolvenz des Anbieters geschützt, sofern Sie regelmäßig Zulagen beantragt haben
  • Berufseinsteigerbonus
  • Beitragsgarantie in mindestens der Höhe der eingezahlten Sparbeiträge plus Zulagen
  • Freibetrag von mindestens 100 Euro, der nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird

Nachteile der Riester-Rente:

  • Teilweise hohe Abschlusskosten
  • Eingeschränkte Vererbbarkeit: Sterben Sie vor Rentenbeginn, kann das Guthaben einer klassischen Riester-Rentenversicherung nur auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners oder eines kindergeldberechtigten Kindes übertragen werden. Andernfalls werden die Zulagen und Steuervergünstigungen abgezogen und nur die Einzahlungen vererbt. Sterben Sie nach Rentenbeginn, steht Ihren Angehörigen eventuell Ihre Riester-Rente zu. Dafür müssen Sie im Vertrag aber eine Garantiezeit festgelegt haben.
  • Hohe Lebenserwartung vorausgesetzt: Erreichen Sie das angenommene Alter nicht, haben Sie im Verhältnis zu dem, was Sie angespart haben, eine zu geringe Rente erhalten. Werden Sie hingegen älter als angenommen, profitieren Sie.
  • Komplexe und intransparente Verträge
  • Teure Kündigung: Kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag, müssen Sie Zulagen und Steuererleichterungen zurückzahlen. Besser ist, Sie stellen den Vertrag beitragsfrei.

Welche Alternativen gibt es?

Da die Erträge der Riester-Rente durch den niedrigen Garantiezins gering sind, suchen immer mehr Menschen nach einer Alternativ zum Riestern. Und die gibt es auch, denn: Sie können sich Ihre Altersvorsorge auch ganz einfach selbst zusammenstellen – zum Beispiel mit einem Sparplan auf einen börsennotierten Indexfonds, kurz ETF.Dabei bildet ein Computeralgorithmus einen Aktienindex wie zum Beispiel den Dax oder den internationalen MSCI World ab. Ein ETF entwickelt sich also immer genau so wie der Index, den er nachempfindet.

Wie bei einem Banksparplan können Sie jeden Monat einen Betrag in Ihren ETF-Sparplan einzahlen. Wichtig ist, dass Sie einen ETF wählen, der breit gestreut ist, in dem also viele verschiedene Aktien stecken. So senken Sie Ihr Risiko. Das funktioniert zum Beispiel mit einem ETF auf den MSCI World.

Haben Sie nun noch mindestens 15 Jahre Zeit, um Ihr Geld für sich arbeiten zu lassen, dürften Sie am Ende eine ordentliche Rendite eingefahren haben. Historisch waren so etwa 7 Prozent pro Jahr drin. Grundsätzlich gilt: Je länger Sie investiert bleiben, desto besser. Dann schlägt der Zinseszinseffekt stärker zu Buche und Sie können Krisen entspannt aussitzen.

Bei einem ETF-Sparplan gibt es zwar keine Zulagen vom Staat und auch keine Steuervorteile, die Rendite könnte am Ende aber trotzdem höher sein. Denn mit einem Aktien-ETF gehen Sie nicht nur stärker ins Risiko, auch die Kosten sind beim selbstgebauten ETF-Sparplan geringer. Beides schlägt sich auf lange Sicht in größeren Erträgen nieder.

Verwendete Quellen
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Bundesarbeitsministerium
  • Finanztip
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