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Krankenkasse beim Minijob: Was Sie beachten müssen

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Krankenkasse beim Minijob: Was Sie beachten müssen

30.04.2013, 16:58 Uhr | sd (CF)

Worauf kommt es an bei der Krankenkasse beim Minijob? Möchten Sie Ihren 450-Euro-Job mit einer Krankenversicherung kombinieren, müssen Sie auf einiges achten. Der verdiente Betrag liefert keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitnehmer versichert wird. Lesen Sie dazu hilfreiche Tipps.

Krankenkasse beim Minijob und Krankenversicherung

Die Leistungen einer Krankenkasse beim 450-Euro-Job werden nicht durch den Arbeitgeber gezahlt. Es wird lediglich ein pauschaler Betrag zur Sozialversicherung abgeführt. Wer einen 450-Euro-Job annehmen will, muss eine Krankenversicherung nachweisen, bevor er die Tätigkeit beginnt. Hat er zu diesem Zeitpunkt keine Versicherung, muss er sich selbst krankenversichern.

Die Kosten, die für den Minijobber aufkommen, machen 15 Prozent des tatsächlichen Verdienstes aus. Allerdings muss eine Krankenversicherung auf jeden Fall abgeschlossen werden. Arbeitslose Personen sind bereits durch das Jobcenter beziehungsweise durch das Arbeitsamt versichert. Es fallen demnach keine weiteren Kosten für sie an. (Arbeitslos melden: Das sollten Sie dabei beachten)

Sonderregelungen zur Krankenkasse beim Minijob

Befinden Sie sich durch Ihre Familie in der Krankenversicherung, müssen keine weiteren Kosten gezahlt werden. Diese Vorschrift gilt auch, wenn nur der Ehemann einer Beschäftigung nachgeht. Die Ehefrau ist dann über ihren Mann versichert; eine weitere Krankenversicherung ist nicht mehr notwendig.

Verdienen Sie als Minijobber weniger als 450 Euro, können Sie am besten Ihren Vorgesetzten danach fragen, ob er den Betrag etwas anhebt. Ein Betrag zwischen 400 und 800 Euro wäre preislich günstiger als für Geringverdiener. Dieser Bereich wird als Gleitzone bezeichnet. Der Arbeitnehmer müsste in diesem Fall keine Steuern zahlen. Hier bekommen Sie außerdem zusätzlich Vergünstigungen, die stufenweise eintreten.

30.04.2013, 16:58 Uhr | sd (CF)

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