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Lebensversicherung kündigen: Sinnvolle Alternativen


Lebensversicherung kündigen? Das sind die Alternativen


Aktualisiert am 08.06.2023Lesedauer: 5 Min.
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Ein älteres Paar bespricht sich (Symbolbild): Eine Kündigung der Lebensversicherung sollte gut geprüft sein.Vergrößern des Bildes
Ein älteres Paar bespricht sich (Symbolbild): Eine Kündigung der Lebensversicherung sollte gut geprüft sein. (Quelle: Mladen Zivkovic/getty-images-bilder)

Wer sich seine Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen möchte, erlebt häufig eine böse Überraschung. Denn meist ist die Kündigung ein Verlustgeschäft. Doch es gibt Alternativen.

Lange Zeit galten Lebensversicherungen als solide und auch lukrative Bausteine der Altersvorsorge. Mehr als vier Prozent Zinsen samt Überschussbeteiligung überzeugten viele von der zusätzlichen privaten Rentenvorsorge.

Das hat sich jedoch seit einigen Jahren geändert. Schließlich sind die Zinsen im Keller, was an den Erträgen nagt. Gerade wer einen finanziellen Engpass überbrücken muss, überlegt deshalb, seine Versicherung zu kündigen.

Das sollten Sie sich aber gut durch den Kopf gehen lassen. Denn eine Kündigung geht meist mit Verlusten einher. Das gilt es zu verhindern – denn zur Kündigung gibt es auch Alternativen. t-online zeigt, welche das sind.

Wann kann ich meine Lebensversicherung kündigen?

In der Regel können Sie Ihre Lebensversicherung jeweils zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen, üblicherweise läuft sie über ein Jahr.

Bei einer Kündigung sollten Sie die Kündigungsfrist beachten. Meist beträgt diese einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres – nicht der Versicherungsperiode. Oft unterscheiden sich die beiden Daten.

Doch Achtung: In den meisten Fällen lohnt sich eine Kündigung Ihrer Lebensversicherung nicht. Die Gründe dafür erfahren Sie weiter unten.

Ausgenommen von einer Kündigung sind häufig Direktversicherungen, die Sie über Ihren Arbeitgeber abgeschlossen haben oder Rürup-Verträge.

Wichtig: Eine Lebensversicherung müssen Sie oftmals schriftlich kündigen, also per Brief mit Ihrer Unterschrift. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie ein Einschreiben mit Rückschein hierfür nutzen. Bei manchen Versicherern ist auch eine E-Mail ausreichend. Das sollten Sie vor der Kündigung prüfen.

Welche Nachteile hat eine Kündigung?

Das Kündigen einer Lebensversicherung ist meist ein Verlustgeschäft. Das hat gleich mehrere Gründe:

Rückkaufswert

Bei einer Kündigung erhalten Sie nur den sogenannten Rückkaufswert. Gemeint ist damit ein bestimmter Betrag, den Ihnen die Versicherungsfirma für Ihre eingezahlten Beiträge bietet. Dieser ist jedoch in den ersten Jahren des Vertrages sehr gering. Denn die Abschlussgebühren bei Unterzeichnung der Vertragsunterlagen verringern Ihre geleisteten Beiträge.

Das bedeutet: Sie sammeln in den ersten Jahren kaum Kapital an, der sogenannte Sparanteil ist gering; das liegt auch daran, dass Sie häufig noch für den Todesfallschutz ansparen. Weil Sie in den ersten Jahren kaum Geld für die eigentliche Lebensversicherung sparen, liegt – gerade bei einer frühzeitigen Kündigung – die Auszahlungssumme unter der Summe der bisher gezahlten monatlichen Beiträge.

Überschussbeteiligung

Mit einer Kündigung haben Sie keinen Anspruch auf die sogenannte Überschussbeteiligung. Diese wird erst nach Ende der Laufzeit ausgezahlt. Der Grund: Die Überschussbeteiligung hängt vom Anlageerfolg der Lebensversicherung ab – und wird deshalb nicht garantiert oder früher ausgezahlt.

Stornokosten

Mit der Kündigung fallen oft hohe Stornokosten an. Meist werden diese auch nicht transparent aufgeführt, sodass Sie nicht genau wissen, wie hoch diese sein werden.

Versicherungsschutz

Zu guter Letzt: Ihr Versicherungsschutz entfällt sofort. Dazu können dann auch Zusatzversicherungen zählen, wie eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder die Unfallzusatzversicherung, die viele Lebensversicherungen ebenfalls enthalten.

Welche Alternativen zur Kündigung habe ich?

Anstatt Ihre Lebensversicherung zu kündigen, haben Sie gleich mehrere andere Möglichkeiten. Ein Überblick:

Verkauf der Lebensversicherung

Eine Alternative zur Kündigung ist: Sie können die Lebensversicherung auf dem sogenannten Zweitmarkt verkaufen. Voraussetzung ist, dass die Police von einem deutschen Versicherer stammt.

Der Käufer übernimmt den Versicherungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Er zahlt also die monatlichen Raten und kann später von der am Vertragsende ausgezahlten Überschussprämie profitieren.

Der Vorteil für Sie: Der Verkaufspreis ist meist höher als der Rückkaufswert, den Ihnen die Versicherungsfirma bietet. Zudem entfallen im Gegensatz zur Kündigung die Stornogebühren. Wichtig bei diesem Vorgehen ist es, darauf zu achten, dass beim Verkauf und der Übernahme des Versicherungsvertrages keine weiteren Gebühren anfallen.

Für wen es sich lohnt: Wenn sich Ihre Lebensumstände geändert haben und Sie langfristig mehr Geld brauchen. Mehr zum Verkauf von Lebensversicherungen lesen Sie hier.

Beitragsfreistellung

Eine weitere Alternative zur Kündigung ist die Beitragsfreistellung: Wollen Sie Ihre Lebensversicherung vor allem kündigen, weil Sie knapp bei Kasse sind, können Sie die Versicherung alternativ auch einfach beitragsfrei stellen. Das heißt, Sie pausieren mit Ihren monatlichen Raten für einen bestimmten Zeitraum – oder setzen Sie gleich ganz bis zum Ende der Laufzeit aus.

Für wen es sich lohnt: Wenn Sie einen finanziellen Engpass haben, der sich in Grenzen hält.

Beleihung

Sie können jedoch auch den Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung beleihen. In diesem Fall nehmen Sie ein Darlehen auf Ihre Lebensversicherung auf, das nennt man auch Policendarlehen. Diesen Schritt sollten Sie sich allerdings gut überlegen.

Denn: Sie nehmen das Darlehen auf selbst angespartes Geld auf. Dafür werden in der Regel hohe Zinsen fällig. Mehr dazu lesen Sie hier. Übrigens: Einen Rechtsanspruch auf die Beleihung Ihrer Lebensversicherung haben Sie nicht.

Oft lohnen sich andere Kredite, mit denen Sie Ihren finanziellen Engpass überbrücken können, jedoch eher als das Beleihen Ihrer Police.

Für wen es sich lohnt: Wenn Sie kurzfristig Geld benötigen, aber einen größeren Geldeingang erwarten.

Rückabwicklung bei fehlerhafter Widerspruchsbelehrung

Statt einer Kündigung können Sie auch eine Rückabwicklung prüfen lassen – vor allem auf Grundlage formaler Fehler wie einer unwirksamen Widerspruchsbelehrung. Das war häufig bei Lebens- als auch Rentenversicherungen der Fall, die zwischen Juli 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden – einschließlich Riester- und Rürup-Verträgen.

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung: Unwirksame Widerspruchsbelehrungen enthalten oft Formulierungen, nach denen ein Widerspruch innerhalb einer bestimmten Frist eingehen und auf postalischem Weg – also in Schriftform – erfolgen muss. Oftmals heben sich die Widerspruchsbelehrungen auch nicht ausreichend vom übrigen Text ab.

Aufgrund der Unwirksamkeit der Klauseln erlischt laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) das Widerrufsrecht der Kunden nicht und kann jederzeit geltend gemacht werden (AZ: IV ZR 76/11). Auch nach dem Ende des Versicherungsvertrages können bei einer fehlerhaften oder unvollständigen Widerspruchsbelehrung noch mehrere Tausend Euro drin sein.

Bei einer Rückabwicklung Ihres Vertrages erhalten Sie Ihre eingezahlten Prämien samt angehäufter Zinsen sowie den Abschluss- und Verwaltungsgebühren zurück. Die Summe für den Versicherungsschutz darf der Versicherer jedoch einbehalten – das sollten Sie beachten.

Wo bekomme ich Hilfe?

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie Ihren Vertrag kündigen, verkaufen oder etwa beitragsfrei stellen sollten, können Sie Hilfe bei der Verbraucherzentrale Hamburg bekommen. Diese prüft Ihren Versicherungsvertrag für pauschal 85 Euro. Die Prüfung dauert etwa vier Monate.

Daneben können Sie Ihren Vertrag auch von Versicherungsberatern prüfen lassen. Diese Beratung ist jedoch meist teurer. Hier sollten Sie mit Kosten von etwa 150 Euro pro Stunde rechnen – und eine Beratung kann gut und gerne mehrere Stunden dauern.

Welche Steuern fallen bei der Kündigung an?

Ob Sie Steuern bei der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages zahlen müssen, kommt darauf an, wann Sie die Police abgeschlossen haben. Denn in der Regel zahlen Sie keine Steuern, wenn Sie Ihren Vertrag vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen haben. Das gilt auch für den Fall, wenn Sie diese Versicherung verkaufen möchten.

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Die genauen Bedingungen sind folgende:

  • Sie haben den Vertrag bis 31. Dezember 2004 abgeschlossen.
  • Sie sind bei der Auszahlung älter als 60 Jahre alt.
  • Die Summe wird in einem Betrag ausgezahlt.

Wenn Sie die Versicherung jedoch erst nach 2004, sprich ab dem 1. Januar 2005, abgeschlossen haben, gilt: Sie müssen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zahlen – bei Auszahlung am Ende der Laufzeit, Verkauf oder Kündigung.

Eine Kündigung ist unter folgenden Bedingungen jedoch immerhin zur Hälfte steuerfrei:

  • Sie sind bei Auszahlung älter als 62 Jahre alt.
  • Der Vertrag läuft mindestens 12 Jahre lang.
  • Die Summe wird in einem Betrag ausgezahlt.

Beachten Sie: Auf den halben Gewinn zahlen Sie keine Abgeltungssteuer – sondern Ihren persönlichen Einkommenssteuersatz. Um nur auf die Hälfte Steuern zahlen zu müssen, sollten Sie jedoch eine Steuererklärung abgeben.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Finanztip
  • policendirekt.de
  • Verbraucherzentrale Hamburg
  • focus.de
  • Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine
  • Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
  • Bund der Versicherten (BDV)
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