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Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenkasse

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Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenkasse - so geht’s

08.02.2012, 09:54 Uhr | kt (CF)/ses

Private Krankenkassen bieten ihren Versicherten im Normalfall bessere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen. Die Leistungen sind umfangreicher und die Versicherten brauchen bei den Arztbesuchen keine Praxisgebühren zu bezahlen. Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Versicherung verlangt jedoch nach einigen Voraussetzungen. Wir erklären, welche das sind.

Private Krankenkasse: Wer kann eintreten?

Es sind bestimmte Voraussetzungen nötig, um in eine private Krankenversicherung wechseln zu können. Die private Krankenversicherung (PKV) ist für Selbstständige und Freiberufler freiwillig und einkommensunabhängig, wie Krankenversicherung.net schreibt. Eine Ausnahme bilden hier Künstler, Publizisten und Landwirte. Sie unterliegen der gesetzlichen Versicherungsfrist, können sich aber befreien lassen, um in die PKV einzutreten.

Beachten Sie die Anforderungen der privaten Krankenkasse  (Quelle: imago\Udo Kröner)

Beachten Sie die Anforderungen der privaten Krankenkasse (Quelle: Udo Kröner/imago)

Beamte, Ärzte und Studenten

Beamte, Beamtenanwärter, Ärzte und Studenten gehören ebenfalls zu dem Personenkreis, der sich für eine PKV frei entscheiden kann. Sie profitieren bei der privaten Krankenversicherung von besonders günstigen, eigens für diese Berufsgruppen entwickelten Tarifen. Wohingegen sie in der gesetzlichen Krankenversicherung hohe Beiträge zahlen, können die Beiträge in einer privaten Krankenversicherung unter Umständen günstiger sein - bei umfangreicheren medizinischen Leistungen. Zudem wird es Berufsneueinsteigern im Zuge der Gesundheitsreform 2011 ermöglicht, ohne Wartezeit von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit zu werden und sofort eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Angestellte und Arbeitnehmer

Angestellte und Arbeitnehmer sind gesetzlich krankenversichert. Sie können aber unter bestimmten Umständen der PKV beitreten. Um mehr Arbeitnehmern den Übergang von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu erleichtern, wurde die Wartezeit durch die Gesundheitsreform 2011 von drei Jahren auf ein Jahr gesenkt.

Entscheidend ist, dass Sie als Angestellter die vorgeschriebene Versicherungspflichtgrenze von 4.125 Euro im Monat und 49.500 Euro im Jahr nachweisen können. Hierbei müssen Sie die Versicherungspflichtgrenze zwölf Monate in Folge überschreiten, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Ein weiterer Vorteil einer privaten Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen: Bei der privaten Krankenversicherung sind Prämien einkommensunabhängig. Dies bedeutet, dass eine private Krankenversicherung für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen erheblich günstiger ist, als eine einkommensabhängige Prämie in der gesetzlichen Krankenkasse.

Haben Sie es besonders eilig, können Sie bei Sonderaktionen auch sofort wechseln. Es werden immer wieder besondere Leistungen der privaten Krankenversicherung versprochen, die ohne weitere Kürzungen angeboten werden.

Familien und Kinder

Wenn Sie überlegen mit der gesamten Familie in eine private Krankenversicherung einzutreten, kann dies sehr teuer werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Kinder beitragsfrei bei den Eltern mitversichert. Wollen Sie Ihren Kindern einen medizinischen Rundumschutz der privaten Krankenversicherung bieten, so sollten Sie nach speziellen Familientarifen der privaten Krankenversicherungen Ausschau halten.

Antrag auf Vollversicherung bei einer privaten Krankenkasse stellen

Nach der Auswahl einer geeigneten privaten Krankenversicherung müssen Sie einen Antrag auf Vollversicherung stellen. Anschließend folgt eine Gesundheitsüberprüfung, erst nach einem positiven Bescheid werden Sie in die private Krankenversicherung aufgenommen. Ein Tipp: Warten Sie das Ergebnis der Gesundheitsprüfung und den Vertragsabschluss mit der neuen Versicherung ab und kündigen Sie erst dann Ihre alte Versicherung. Sie können dies zwar bereits vorher tun, jedoch besteht in einigen Fällen die Gefahr, dass Sie bei der privaten Kasse nicht angenommen werden. Dann stehen Sie erst mal ohne Versicherung da.

Gesetzliche Versicherung kündigen

Wurde die Versicherungsfreiheit bewilligt, muss nun noch die gesetzliche Versicherung gekündigt werden. Hierfür benötigen Sie die Aufnahmebestätigung der privaten Krankenversicherung.

08.02.2012, 09:54 Uhr | kt (CF)/ses

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