08.03.2012, 14:44 Uhr | am (CF) / mmg
Durch die gesetzliche Rente können Erwerbstätige lediglich einen Teil der Lebenskosten im Alter abdecken. Denn auch wenn Sie regelmäßig in die Rentenversicherung einzahlen, wird die ausgezahlte Rente voraussichtlich weiter sinken. Wir erläutern Ihnen, was Sie im Alter erwartet.
Um sich einen Überblick über die voraussichtliche gesetzliche Rente zu verschaffen, sollten Sie regelmäßig Ihr Rentenkonto abfragen. Das können Sie auch online auf der Webpräsenz der Deutschen Rentenversicherung einsehen.
Kontrollieren Sie frühzeitig, ob alle Angaben stimmen und vollständig sind. Wie hoch die gesetzliche Rente ausfällt, ist zum Beispiel auch von Wehrdienstzeiten, der Geburt von Kindern und von den Kindererziehungszeiten abhängig – hier müssen alle Belege vorliegen und die erfassten Zeiten lückenlos sein. Das sollten Sie auf jeden Fall ergänzen, sofern dies noch nicht geschehen ist. (Altersvorsorge für Frauen: Hier lauern Rentenfallen)
Das Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung – der sogenannte Generationenvertrag – birgt aufgrund der Überalterung der Gesellschaft den Nachteil, dass die Rentenlast steigt. Anders gesagt: Da es immer mehr alte Menschen gibt und die Lebensdauer steigt, muss die vorhandene staatliche Rente auf immer mehr Rentner verteilt werden. Wie viel von den Beiträgen der Rentenversicherung Sie später als Altersrente erhalten, kann deshalb nur geschätzt werden.
Entscheidend für die staatliche Rente ist, wie lange und in welcher Höhe Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Für einen jährlichen Durchschnittsverdienst (2011 vorläufig mit 30.268 Euro veranschlagt) erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Verdienen Sie besser oder schlechter, gibt es entsprechend mehr oder weniger Punkte. Ein Entgeltpunkt staatliche Rente entspricht laut der "Deutschen Rentenversicherung" ab 1. Juli 2011 monatlich 27,47 Euro im Westen und 24,37 Euro im Osten. (Welchen Sinn hat eine freiwillige Rentenversicherung?)
Bei Arbeitnehmern wird der Beitrag zur staatlichen Rentenversicherung automatisch vom Bruttolohn abgeführt. Der Beitragssatz beträgt insgesamt 19,9 Prozent, jedoch trägt die Hälfte hiervon der Arbeitgeber. Laut „Manager Magazin“ ist in den nächsten Jahren nicht mit einer Senkung der Beiträge für die staatliche Rente zu rechnen. Was ursprünglich für 2014 geplant war, wird sich verzögern, da die Staatszuschüsse sinken.
Unter anderem fallen die Zahlungen des Bundes für Hartz-IV-Bezieher weg, was die Rücklagen der Deutschen Rentenversicherung vermindert. Ohne die Sparmaßnahmen hätte der Beitrag zur staatlichen Rente vermutlich auf 19,8 Prozent des Bruttolohns sinken können. (Rentenbescheid prüfen: So gehen Sie gegen falsche Rentenbescheide vor)
Hier lesen Sie, welche Möglichkeiten der Altersvorsorge es gibt
08.03.2012, 14:44 Uhr | am (CF) / mmg
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