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Rente mit 67: Das ändert sich ab Januar 2012

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Rente mit 67: Das ändert sich ab Januar 2012

| am (CF)

Ab 2012 ist es so weit: Die Rente mit 67 kommt, und die Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden stufenweise erhöht. Bis zum Jahr 2029 soll die umstrittene Rente mit 67 komplett eingeführt sein. Hier erfahren Sie, was sich ab Januar 2012 für Sie ändert.

Warum wird die Rente mit 67 eingeführt?

Die Rente mit 67 soll sicherstellen, dass das Rentensystem stabil und die Beiträge für die Jüngeren bezahlbar bleiben. Grund für die Erhöhung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die problematische demografische Situation in Deutschland. (Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es?)

Die Rente mit 67 kommt 2012 (Quelle: imago)

Die Rente mit 67 kommt 2012 (Quelle: imago)

Die Bevölkerungsentwicklung hängt von der Geburtenhäufigkeit und der Lebenserwartung ab, so der "Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung". Dadurch geht die Bevölkerungszahl in Deutschland insgesamt zurück, und der Anteil der älteren Menschen wird immer größer.

Wer ist von der gesetzlichen Änderung betroffen?

Für alle Menschen, die vor 1947 geboren sind, bleibt die gesetzliche Rentenversicherung unverändert. Diejenigen, die im Jahr 1947 geboren wurden, können im Alter von 65 Jahren und einen Monat in Rente gehen.

Menschen mit dem Geburtsjahr 1948 erst mit 65 Jahren und zwei Monaten – so wird das Rentenalter in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter Schritt für Schritt angehoben, bis im Jahr 2029 die 67 Jahre erreicht sind.

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Ist eine Frührente weiterhin möglich?

Auch in Zukunft ist eine Frührente möglich – allerdings erst mit 63 Jahren. Außerdem müssen Sie mindestens 35 Jahre lang Versicherungsbeiträge eingezahlt haben oder aber den Zeitraum durch etwa eine Ausbildung, Wehrdienst, Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung vervollständigen können.

Ein verfrühter Rückzug aus der Arbeitswelt kann allerdings zu empfindlichen Einbußen führen. Die Abschläge sind dabei abhängig von Geburtsjahr und Renteneintrittsalter. Grundsätzlich gilt: Jeder verfrühte Monat zieht eine Minderung der Rente von 0,3 Prozent nach sich.

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, muss mit Kürzungen bis zu 10,8 Prozent rechnen. (Rente mit 60 ohne Abschläge? So geht's)

Rente mit 67: Neue Ausnahmeregelung

Ab 2012 gibt es auch eine neue Ausnahmeregelung, sodass die Berater der "Deutschen Rentenversicherung" bereits alle Hände voll zu tun haben, um die vielen Anfragen zu beantworten, so deren Sprecher Dirk von der Heide.

Bürger und Bürgerinnen, welche 45 Jahre lang ihre Pflichtbeiträge gezahlt haben, gelten fortan als "besonders langjährige Versicherte" und können bereits mit 65 Jahren und ohne Einbuße in Rente gehen – auch wenn sie laut Neuregelung die Rente eigentlich erst mit 67 antreten dürften. (Altersrente für langjährig Versicherte)

Alles zum Thema Riester-Rente und zum Thema Rürup-Rente

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Quelle: am (CF)

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