| tl (CF)
Für das Jahr 2012 haben sich in Sachen Altersvorsorge wichtige Änderungen ergeben. Eine Umfrage der Hamburger Unternehmensberatung Faktenkontor zeigt, dass vier von fünf Deutschen nach eigenen Angaben von ihren Banken oder Versicherungen nicht ausreichend informiert wurden, welche Änderungen bei der Altersvorsorge mit dem Jahr 2012 gekommen sind. Im Folgenden haben wir für Sie daher die wichtigsten Altersvorsorge-Änderungen zusammengefasst.
Die gravierendste Änderung bei der Altersvorsorge 2012 betrifft zunächst die Erhöhung des Mindestrenteneintrittsalters auf 62 Jahre. Seit dem 1. Januar 2012 hat die stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre bis 2029 begonnen. Das soll sicherstellen, dass das Rentensystem stabil und die Beiträge für die Jüngeren bezahlbar bleiben, so die Deutsche Rentenversicherung. (Rente mit 60 ohne Abschläge? So geht´s)
2012 wird ein Jahr voller gesetzlicher Neuerungen (Quelle: imago)
Wenn Sie bereits vor Ihrem gesetzlich festgeschriebenen Renteneintrittsalter Rentenzahlungen in Anspruch nehmen möchten, sollte Ihnen bewusst sein, dass Ihnen die Rente vermutlich nur mit Abschlägen gezahlt wird. Alle ab 1964 Geborenen, die früher als mit Vollendung des 67. Lebensjahres verrentet werden möchten, müssen mit erheblichen Abschlägen rechnen: Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, werden vom regulären Rentenbetrag 0,3 Prozent abgezogen. Dieser Abschlag kann im schlechtesten Fall bis zu 18 Prozent betragen. (So stellen Sie Ihren Rentenantrag bei der VBL)
Bei steuerlich geförderten Rentenangeboten wie der Riester-Rente ist eine Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr nur möglich, wenn Sie diese noch vor dem 31.12.2011 abgeschlossen haben. Ab dem 1. Januar 2012 verzögert sich der Auszahlungsbeginn aufgrund des erhöhten Renteneintrittsalters auf das 62. Lebensjahr. Außerdem sinkt bei der Riester-Rente das Vertragsabschluss-Alter. Bisher konnten Sie bis zu einem Alter von 57 Jahren die Riester-Rente beantragen. Seit 2012 ist ein Vertragsschluss nur noch bis zum 52. Lebensjahr möglich. Begründet wird die generelle Änderung der Altersgrenzen mit der stufenweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre. (Die Riester-Rente im Überblick)
Riester-Rente: Das ändert sich 2012
In diesem Zusammenhang ist die Änderung des "Garantiezins" ebenfalls von Bedeutung, wie die Fachzeitschrift für Finanzen „procontra“ berichtet. Der Rechnungszins ist ein vom Versicherer garantierter Zins für kapitalbildende Lebens- und private Rentenversicherungen. Er dient dazu, die langfristige Tragfähigkeit von Versicherungen zu gewährleisten und Sie als Kunden davor schützen, dass Versicherer versuchen, Kunden durch zu hohe und damit zu riskante Rechnungszinsen zu locken, die sie nicht erfüllen können. (Altersvorsorge für Frauen: Hier lauern Rentenfallen!)
Von 2012 an senkt der Gesetzgeber diesen Garantiezins, der bei dem Neuabschluss von Rentenversicherungen für die gesamte Laufzeit zugesichert wird von 2,25 auf 1,75 Prozent. Grund ist die allgemein niedrige Zinsrate am Kapitalmarkt, wie die "Welt" erklärt.
Wichtig: Der jeweilige Garantiezins gilt nur für neu geschlossene Verträge, alte Verträge laufen mit dem bei Abschluss gültigen Garantiezins weiter. Diese Änderungen des Zinssatzes gelten für die betriebliche Altersvorsorge als auch für die Riester- und die Rürup-Rente. (Welche Möglichkeiten der Altersvorsorge gibt es?)
Quelle: tl (CF)
Was Sie wissen sollten, wenn Sie Geld brauchen. Finanzierung