29.08.2013, 14:58 Uhr | mk (CF)
Mit einer D&O-Versicherung können sich die Führungskräfte eines Unternehmens gegen Haftungsrisiken aus ihrer Tätigkeit absichern. Ob auch für Mittelständler eine solche Police sinnvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Manager großer Unternehmen müssen jeden Tag weitreichende Entscheidungen treffen. Vor allem Konzerne, die international tätig sind, müssen eine Vielzahl von Vorschriften beachten. Schon kleine Verstöße gegen nationale oder internationale Bestimmungen haben möglicherweise gravierende finanzielle Folgen für das Unternehmen. Und nicht selten stellt sich dann auch die Frage nach der persönlichen Haftung der Chefetage für bestimmte Fehler. In Großkonzernen ist es daher üblich, dass sich die Führungskräfte mit einer sogenannten D&O-Versicherung absichern. Die Abkürzung steht für Directors and Officers, also für Geschäftsführer und sonstige Mitglieder der Führungsriege.
Während die D&O-Versicherung bei großen Unternehmen längst eine Selbstverständlichkeit ist, stehen Mittelständler diesen Policen bislang noch eher skeptisch gegenüber. Erst seit wenigen Jahren haben die Versicherungen die deutschen Mittelständler überhaupt als Kunden für D&O-Versicherungen entdeckt. Seither ist der Vertrieb bemüht, den Geschäftsführern von GmbHs und den Vorständen kleiner Aktiengesellschaften den Abschluss einer entsprechenden Versicherung schmackhaft zu machen. In der Tat kann eine solche Police auch durchaus Sinn ergeben – insbesondere dann, wenn das Unternehmen nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland tätig ist. Durch die zunehmende Vernetzung des weltweiten Handels sind inzwischen auch immer mehr Mittelständler auf den Märkten rund um den Globus aktiv.
Vor allem international tätige Mittelständler tun gut daran, sich ein Angebot für eine D&O-Versicherung einmal näher anzusehen. Damit die Versicherung ein Angebot erstellen kann, muss der potenzielle Kunde zunächst Auskunft über Art und Umfang seiner Geschäfte geben. Hier sollten die Mittelständler unbedingt absolut wahrheitsgetreu antworten. Fehlerhafte Aussagen in den Fragebögen könnten nämlich später den Versicherungsschutz gefährden, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Produkthaftpflichtversicherung bei fehlerhaften Waren)
29.08.2013, 14:58 Uhr | mk (CF)
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