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Altersvorsorge

Falscher Rentenbescheid: Darauf sollten Sie achten

02.01.2013, 14:07 Uhr | kt (CF)

Medien berichten immer wieder über falsche Rentenbescheide. Betroffene haben teilweise seit Jahren oder Jahrzenten zu wenig Rente erhalten. Wer sich gegen die falschen Berechnungen wehren will, sollte seinen Bescheid kritisch prüfen, gegebenenfalls Widerspruch einlegen sowie professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Welche Möglichkeiten Sie bei der Altersvorsorge haben, lesen Sie in unserer Fotoshow.

Falsche Rentenbescheide sind keine Seltenheit

"Es gibt Schätzungen, dass etwa fünf Prozent aller Rentenbescheide falsch sind", so Rentenberater Stefan Albers in einem Interview des ZDF-Magazins "WISO". Die falschen Berechnungen fallen dabei aber nicht immer zum Nachteil der Rentner aus, sondern enthalten in einigen Fällen sogar eine zu hohe Rente. Um herauszufinden, ob die Bescheide in Ihrem persönlichen Fall korrekt sind, sollten Sie Ihren Rentenbescheid genau auf Fehler überprüfen. Nur so können Sie sich anschließend gegen eventuell zu niedrige Zahlungen wehren. (Gesetzliche Rente: Was Sie im Alter erwartet)

Falscher Rentenbescheid: Sie können unter Umständen Widerspruch einlegen (Quelle: imago\Emil Umdorf)

Falscher Rentenbescheid: Sie können unter Umständen Widerspruch einlegen (Quelle: Emil Umdorf/imago)

Überprüfen Sie zunächst, ob alle Versicherungszeiten berücksichtigt wurden und korrekt angegeben sind. Besonders Ausbildungszeiten wurden in der Vergangenheit oft nicht korrekt angerechnet. Fehlen Versicherungszeiten komplett, sollten Sie entsprechende Nachweise zusammensuchen oder bei der Bundesagentur für Arbeit anfordern.

Sehen Sie zudem nach, ob alle Kindererziehungszeiten berücksichtigt wurden. Bei Geburten vor 1991 werden 12 Monate angerechnet. Für Kinder, die nach 1991 zur Welt gekommen sind, sind 36 Monate zu berücksichtigen. Weitere Fehlerquellen können auch Zahlendreher sein. Checken Sie also jedes Datum, Zeitangaben und andere Zahlenwerte genau, um eventuellen Fehlern auf die Schliche zu kommen. (Wie werden Erziehungszeiten bei der Rente angerechnet?)

wirtschaft.t-online.de: Altersvorsorge Last Minute – So sichern Sie sich ab

Altersvorsorge: Diese Möglichkeiten haben Sie

Weitere typische Fehlerquellen: DDR-Besonderheiten

Bürger der ehemaligen DDR sollten für die Zeit vor 1991/1992 die angegebenen Arbeitsverdienste mit den Angaben im sogenannten DDR-SV-Ausweis vergleichen, rät Rentenberater Christian Lindner gegenüber dem Nachrichtenmagazin "MDR aktuell". Grundsätzlich sollten ehemalige DDR-Bürger darauf achten, dass die freiwillige Zusatzrente (FZR) sowie Sonderversorgungszeiten und sonstige Besonderheiten berücksichtigt wurden, und dass die Zeiträume entsprechend korrekt sind.

Fehler im Rentenbescheid erkannt: Was nun?

Sollten Sie in Ihrem Rentenbescheid tatsächlich Unstimmigkeiten finden, ist die Berechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit falsch. Um sich gegen zu geringe Altersbezüge zu wehren, können Sie schriftlichen Widerspruch bei der Deutschen Rentenversicherung innerhalb der vierwöchigen Frist einlegen. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich, Sie sollten jedoch darauf verweisen, dass Sie diese nachreichen werden. (Rentenbescheid prüfen: So gehen Sie gegen falsche Rentenbescheide vor)

Anschließend empfiehlt es sich, mit professioneller Hilfe gegen den falschen Rentenbescheid vorzugehen. Denn nur Fachleute können mit Gewissheit feststellen, ob die Berechnung Ihrer Altersbezüge letztendlich auch tatsächlich fehlerhaft ist.

wirtschaft.t-online.de: Junge Leute bei Altersvorsorge oft überfordert

Tipp: Wenden Sie sich hierfür an eine der kostenlosen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Ist Ihr Widerspruch erfolgreich, haben Sie einen Anspruch auf Nachzahlung für bis zu vier Jahre, im Einzelfall sogar länger. Auch wenn der Rentenversicherte bereits verstorben ist, können sich hinterbliebene Eheleute oder Erben wehren und Anspruch auf eine Nachzahlung erheben.

02.01.2013, 14:07 Uhr | kt (CF)

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