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Immer mehr Rentner gehen einem Minijob nach und sichern sich damit einen Zuverdienst zur Rente. Ihre Zahl ist Medienberichten zufolge zwischen 2000 und 2011 um rund 60 Prozent gestiegen. Geldnot oder Zeitvertreib - wo liegen die Gründe?
Wie die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) berichtet, haben immer mehr Senioren im Rentenalter einen Job. Zwischen den Jahren 2000 und 2011 stieg die Zahl der Rentner mit einem Minijob um knapp 60 Prozent auf rund 761.000, heißt es in dem Bericht weiter. Darunter waren rund 120.000 Personen über 75 Jahren. Hinzu kamen rund 154.000 Senioren, die eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübten, davon etwa 80.000 sogar in Vollzeit. In dieser Statistik, die die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht hat, sind jedoch keine Selbstständigen berücksichtigt.
Dass die gesetzlichen Renten beständig sinken, ist bekannt. Auf den Zuverdienst zur Rente sind die meisten arbeitenden Rentner daher angewiesen, weil ihre Rente schlicht nicht zum Leben reicht - so sieht es Ulrike Mascher, Vorsitzende des Sozialverbands VdK, die die "SZ" zitiert: Gerade bei den über 75-Jährigen handele es sich um "Rentner, die Zeitung austragen, Supermarktregale einräumen und andere wenig attraktive Jobs ausüben, um ihre karge Rente aufzubessern" - und nicht um freiwillig Tätige. Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) dagegen sieht finanzielle Notlagen in vielen Fällen nicht als das Hauptmotiv. "Viele Rentner wollten arbeiten, weil sie sich noch fit fühlen", sagte er der "SZ". (Nebenverdienst im Alter: Worauf Sie achten sollten)
Für Menschen, die sich für einen Zuverdienst zur Rente interessieren, gelten einige Regeln. Bis zu 400 Euro (Stand: Dezember 2012) dürfen Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bisher dazuverdienen, ohne dass darauf Abgaben fällig sind - also so viel wie jeder andere Minijobber auch. Verdienen Sie mehr, müssen Sie Versicherungsabgaben zahlen. Die Regelaltersgrenze liegt für Personen, die bis einschließlich 1946 geboren sind, bei 65 Jahren. Für Personen, die am 1.1.1947 oder später geboren sind, wird sie schrittweise angehoben, bis sie ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren liegt. Für Frührentner, Berufsunfähige oder Personen, die eine Teilrente beziehen, gelten jedoch noch andere Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich dazu am besten bei Ihrer Rentenversicherung. (Umkehrdarlehen: Mit dem Eigenheim die Rente aufbessern)
Quelle: ts (CF)
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