23.01.2013, 16:23 Uhr | sk (CF)
Die kontrovers diskutierte Zuschussrente soll Geringverdienern eine ausreichende Grundversorgung im Alter ermöglichen. So soll die von vielen gefürchtete Altersarmut verhindert werden. Anspruch hat allerdings nur, wer zur gesetzlichen auch eine private Altersvorsorge betreibt – laut Experten eine zu hohe Hürde, die für viele Betroffene nicht zu überwinden sein wird. Die besten Tipps für Ihre Altersvorsorge haben wir in unserer Fotoshow zusammengefasst.
Ein Bruttoverdienst von derzeit 2.500 Euro wird in rund 20 Jahren nicht ausreichen, um auf ein Rentenniveau von mehr als 700 Euro zu kommen, so ein Bericht des SWR zum Thema Altersarmut. Selbst dann nicht, wenn diese Geringverdiener 35 Jahre in Vollzeit gearbeitet haben. Laut Statistischem Bundesamt verdiente im Jahr 2010 ein Drittel aller Beschäftigten in Deutschland sogar weniger als 2.500 Euro - vor allem Beschäftigte in Sozial- und Pflegeberufen.
Die Zuschussrente soll Armut im Alter entgegenwirken (Quelle: Emil Umdorf/imago)
Ohne private Altersvorsorge droht damit jeder von ihnen zum Sozialfall zu werden. Die Zuschussrente, ein Konzept, dass besonders von Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen (CDU) befürwortet wird, soll der drohenden Altersarmut entgegenwirken. (Zuverdienst zur Rente: Warum so viele Rentner arbeiten)
Sinn und Zweck der Zuschussrente ist folgender: Um Arbeitnehmer mit geringem Einkommen vor Armut im Alter zu bewahren, sollen diese eine zusätzliche Rente erhalten. Die Altersbezüge all derjenigen, die hierauf Anspruch haben, sollen dabei je nach Wohnort auf maximal 850 Euro aufgestockt werden. Allerdings ist die Aufstockung der Altersbezüge an verschiedene Bedingungen geknüpft. So müssen Geringverdiener mindestens 30 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Insgesamt müssen 40 sogenannte "Versicherungsjahre" erreicht werden. Hierbei werden beispielsweise auch Ausbildung, Studium, Arbeitslosigkeit, Kindererziehung sowie Pflege von Angehörigen berücksichtigt. Als dritte Hürde, die es zu überwinden gilt, muss ab 2019 eine private Altersvorsorge wie beispielsweise die Riester-Rente nachgewiesen werden. (Pflegerentenversicherung: Künftig mit Unisex-Tarifen)
Gerade die letztgenannte Hürde erntet von vielen Seiten große Kritik. So gibt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) laut Südwestrundfunk zu bedenken, dass viele Geringverdiener gar kein Geld übrig hätten, um dieses in die private Altersvorsorge zu investieren. Demnach würden nur wenige von einer Aufstockung durch die Zuschussrente profitieren und die Altersarmut sich nur bedingt eindämmen lassen. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Zuschussrente das Grundproblem des sinkenden Rentenniveaus nicht lösen werde. Der DGB befürchtet, dass die Altersarmut bald nicht mehr nur Geringverdiener betreffen könnte, sondern die breite Mittelschicht. (Altersvorsorge für Selbständige: Wird sie zur Pflicht?)
Ob die Zuschussrente in dieser Form überhaupt beschlossen wird, ist nach derzeitigem Stand (Februar 2013) unklar, denn die Vorschläge von der Leyens ernten auch in der Regierungskoalition Kritik. Die CSU lehnt die geplante Zuschussrente für Geringverdiener kategorisch ab, wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet. Der Beschluss des Koalitionsauschusses habe "mehr Fragen als Antworten" aufgeworfen, so Max Straubinger, stellvertretender Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Bundestag. Es sei noch völlig unklar, wie sich verhindern lasse, dass langjährig Teilzeitbeschäftigte mit einer Mini-Rente in den Genuss der Zusatzrente kommen, sagte er der "Süddeutschen Zeitung". (Minijob 2013: Das sind die Änderungen)
23.01.2013, 16:23 Uhr | sk (CF)
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