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Sachversicherung: Die Bauleistungsversicherung ist wichtig


Die Allgefahrendeckung in der Sachversicherung ist eine Ausnahme

rb (TP)

Aktualisiert am 14.03.2014Lesedauer: 2 Min.
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Die Bauleistungsversicherung gehört in den Fachbereich der Sachversicherung. Sie unterscheidet sich erheblich von der Feuerrohbauversicherung, die zahlreiche Bauherren bei Beginn eines Bauvorhabens abschließen. Hier erfahren Sie, vor welchen Schäden Sie und Ihr Bauunternehmen durch die Allgefahrendeckung der Bauleistungsversicherung geschützt sind.

In derSachversicherung ist es üblich, dass Schäden durch höhere Gewalt vom Leistungsumfang ausgeschlossen sind. Diese Ausschlussklauseln finden Sie sowohl bei einer Wohngebäudeversicherung als auch in den Sparten Hausrat oder Glas. Die Bauleistungsversicherung unterscheidet sich durch ihre Allgefahrendeckung erheblich von jeder anderen Sachversicherung.

Diese Schäden sind durch die Allgefahrendeckung abgesichert

Alle Schäden, die während der gesamten Bauphase eintreten können, werden durch eine Bauleistungsversicherung abgedeckt. Dazu zählen insbesondere die folgenden Schadenereignisse:

  • Hochwasser oder Sturm,
  • Vandalismus,
  • Konstruktions- und/oder Materialfehler,
  • unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, die das Bauvorhaben verzögern oder deren Beseitigung zusätzliche Kosten verursachen.

Sogar Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Bauherrn oder des Bauunternehmens entstehen, werden durch diese spezielle Sachversicherung gedeckt.

Die Allgefahrendeckung bringt auch Einschränkungen

Für Schäden, die durch Feuer oder Blitzschlag auftreten, können Sie die Bauleistungsversicherung nicht in Anspruch nehmen. Hierfür ist die Feuerrohbauversicherung zuständig. Die meisten Versicherer bieten die Feuerrohbauversicherung prämienfrei an, wenn der Versicherungsnehmer sie bei Abschluss des Bauvorhabens in eine Wohngebäudeversicherung umwandelt.

Im Bereich Sachversicherung sind Schäden, die durch Kriegsereignisse, den An- oder Aufprall von Fluggeräten oder Explosionen entstehen, nicht versicherbar. Das gilt im Bereich Sachversicherung auch für die Bauleistungsversicherung.

Welchen Sinn hat die Bauleistungsversicherung für den Bauherrn?

Wenn Ihr Bauobjekt durch Umstände beschädigt oder zerstört wird, an denen der Bauunternehmer keine Schuld trägt, sind Sie trotzdem verpflichtet, die erbrachten Leistungen zu bezahlen. Das ist gesetzlich in der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) geregelt.

Damit Ihnen in diesem Fall keine finanziellen Nachteile entstehen, schließen Sie die Bauleistungsversicherung als Bauherr ab. Die Sachversicherung übernimmt dann die Vergütung des Bauunternehmers. Vergleichen Sie die unterschiedlichen Angebote, um die Bauleistungsversicherung zu finden, die Ihnen den Schutz bietet, den Sie erwarten.

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