Der Gast ist König
Schlechter Service: Lassen Sie sich nicht alles gefallen16.08.2013, 09:34 Uhr | fh (CF)
Schlechter Service steht in vielen Restaurants weltweit förmlich auf der Speisekarte. Dass man als Gast tatsächlich König ist, scheint häufig ein Trugschluss zu sein. Dabei spielt es erstaunlicherweise nicht immer eine Rolle, ob man im Schnellrestaurant an der Autobahnraststätte oder in einem feinen, besonders teuren Lokal speist. Als Gast haben sie Rechte - hier erfahren Sie welche.
Wenn Sie als Gast ein Restaurant betreten, erwarten Sie in erster Linie ein leckeres, bekömmliches Essen. Gleichzeitig sollte aber auch der Service stimmen: Eine freundliche Begrüßung, saubere Teller und eine aufmerksame Bedienung sind nur einige der Punkte, die einen guten Gastronomiebetrieb ausmachen. Wenn Sie nicht gerade beim „Burgerbrater“ um die Ecke einkehren, spielt es dabei auch gar keine Rolle, in welcher Preisklasse Sie zu Tisch gehen - der Kunde ist schließlich König.
Nicht immer ist der Kellner verantwortlich für schlechten Service (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Leider scheint sich das nicht überall herumgesprochen zu haben: Selbst in hochpreisigen Etablissements wird man als Gast häufig einfach übersehen oder unfreundlich behandelt. Deutlich ärgerlich ist es, wenn dann auch noch schlechte, falsch zubereitete oder lauwarme Speisen aufgetischt werden.
Schlechter Service findet sicherlich nicht immer bewusst statt: Häufig ist der Kellner, der stellenweise bis zu fünfzehn Tische im Auge behalten muss, schlichtweg überlastet. Als zahlender Gast sollten Sie daher auch etwas Geduld und Verständnis mitbringen, sofern eine solche Situation ersichtlich ist.
Ansonsten aber müssen Sie sich auch im Billigrestaurant nicht alles gefallen lassen: Bei der Tischhygiene, die im Extremfall gesundheitliche Folgen nach sich ziehen kann, gibt es kein Pardon.
Genauso sind Sie berechtigt, ein Essen zurückzuweisen, sofern es beispielsweise weit unter der gewohnten oder der erwarteten Qualität liegt.
Schlechter Service im Restaurant muss nicht sein - als Gast haben sie Rechte. Wenn Sie zum Beispiel länger als eine halbe Stunde auf Ihr Essen warten müssen, können Sie den Preis senken. Bei einer Verspätung von eineinhalb Stunden steht Ihnen das Recht zu, die Rechnung um 30 Prozent zu kürzen (Landgericht Karlsruhe, AZ: 1 S 196/92).
Einen Anspruch auf die Gerichte, die auf der Speisekarte stehen oder als Mittagstisch ausgezeichnet sind, haben Sie als Gast hingegen nicht - wenn das Gericht ausverkauft ist, müssen Sie das als Gast akzeptieren.
Schlechter Service vonseiten der Bedienung ist jedoch inakzeptabel. Wenn die Bedienung sehr unfreundlich ist, können Sie mit dem Wirt über eine Preisminderung verhandeln. Auch nicht richtig zubereitetes, verdorbenes oder das falsche Essen auf dem Teller müssen Sie nicht hinnehmen. Der Kellner muss Ihnen das servieren, was Sie bestellt haben. Bekommen Sie etwas anderes, lassen Sie es sofort zurückgehen.
Wenn Sie die Speisen allerdings erst reklamieren, nachdem Sie sie bereits aufgegessen haben, ist Ihr Rechtsanspruch auf Preisminderung oder Ersatz verwirkt. Eine Beschwerde über schlechtes oder falsches Essen muss unverzüglich erfolgen und objektiv nachweisbar sein (Landgericht Düsseldorf, AZ: 22 S 136/92).
Übrigens: Die Hinweisschilder, dass Sie als Gast für Ihre Garderobe haften, sind rechtlich unverbindlich. Solange Sie die Garderobe nicht von Ihrem Platz aus einsehen können, haftet der Wirt, worauf unter anderem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hinweist.
16.08.2013, 09:34 Uhr | fh (CF)
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