12.03.2013, 14:17 Uhr | tj (CF)
Wer mit einem Elektrofahrrad unterwegs ist, muss sich an bestimmte Gesetze und Regeln halten. Entscheidend ist dabei, welche Art der Zweiräder mit elektrischem Zusatzmotor Sie fahren. Dürfen Sie auf dem Radweg fahren? Gibt es eine Helmpflicht? Und brauchen Sie eine Fahrerlaubnis?
Wenn Sie sich für ein Pedelec als Elektrofahrrad entscheiden, müssen Sie sich gar nicht groß umgewöhnen. Es gelten die gleichen Gesetze und Regelungen wie für herkömmliche Fahrräder: Wenn ein blaues Schild mit weißem Fahrrad einen benutzungspflichtigen Fahrradweg ankündigt, müssen Sie diesen benutzen. Fahren Sie dennoch auf der Straße, riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Weil Sie keine hohen Geschwindigkeiten mit dem Zweirad erreichen, gilt keine Helmpflicht und es gibt auch keine gesetzliche Altersbeschränkung.
Ausnahme: Besitzt das Pedelec eine sogenannte Anfahr- oder Schiebehilfe, gilt laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club (ADFC) ein Mindestalter von 15 Jahren und Sie benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen normalen Führerschein beispielsweise der Klasse B. (Qualität von Elektrofahrrad-Akkus: Worauf achten?)
Anders sieht es aus, wenn Sie mit einem E-Bike unterwegs sind. Ein Elektrofahrrad mit einem Hilfsmotor von maximal 500 Watt bedarf immer einer entsprechenden Fahrerlaubnis. Auch hier genügend Mofa-Prüfbescheinigung oder ein normaler Führerschein. Das gesetzlich Mindestalter liegt entsprechend ebenfalls bei 15 Jahren. Beschleunigt der Elektromotor das Zweirad über 25 Stundenkilometer hinaus bis maximal 45 km/h, reicht die Mofa-Prüfbescheinigung allerdings nicht mehr aus. Ein Führerschein der Klasse M ist für E-Bikes dieser Klasse obligatorisch.
Für beide E-Bike-Typen gilt übrigens: Fahrradwege sind tabu. Da diese Zweiräder zu den Kleinkraftfahrzeugen zählen, dürfen Sie damit auch keine Wege benutzen. Es sei denn, ein Zusatzschild zeigt an "Mofas frei". Zusätzlich schreibt das Gesetz für E-Bikes eine Betriebserlaubnis sowie ein Versicherungskennzeichen vor, so der ADFC.
(Pedelec und E-Bike: Das sind die Unterschiede)
trax.de: Mit dem E-Bike sicher unterwegs - die 10 besten Tipps
Auch wenn Sie im Straßenverkehr grundsätzlich ohne Alkohol im Blut unterwegs sein sollten: Das Gesetz unterscheidet bei der zugelassenen Promillegrenze zwischen Pedelecs und E-Bikes. Während für Pedelecs die für Fahrradfahrer übliche Grenze gilt, machen sich E-Bike-Fahrer – wie andere Kraftfahrzeugfahrer auch – ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille strafbar.
Eine gesetzliche Helmpflicht gilt übrigens weder für Pedelecs noch für E-Bikes, weil der Elektromotor das Zweirad nicht aus eigener Kraft über eine Geschwindigkeit von 20 km/h beschleunigen kann. Da durch die eigene Muskelkraft allerdings weitaus höhere Geschwindigkeiten möglich sind, sollten Sie allerdings bereits zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht auf einen Helm verzichten.
12.03.2013, 14:17 Uhr | tj (CF)
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