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Ramadan: Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten

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Ramadan: Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten

| ce (CF)

Ramadan ist der islamische Fastenmonat, der für Gläubige besondere Verhaltensregeln mit sich bringt. Tagsüber fasten sie, erst nach Sonnenuntergang darf gegessen und getrunken werden. Diese Einschränkungen können auch zu Konflikten mit dem Arbeitgeber führen. Beide Seiten sollten sich daher rechtzeitig verständigen.

Ramadan: Der Fastenmonat

Beginn und Ende des Ramadans richten sich nach dem islamischen Mondkalender. Es ist dort jeweils der neunte Monat. Der islamische Mondkalender umfasst wie der gregorianische Kalender zwölf Monate, hat jedoch insgesamt weniger Tage. Das hat zur Folge, dass Ramadan jedes Jahr etwa eine Woche früher beginnt als im Jahr zuvor. Der Fastenmonat fällt daher auch immer wieder in unterschiedliche Jahreszeiten. Da gläubige Muslime während des Ramadans von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang nichts essen und trinken, kann das insbesondere im Sommer, wenn die Tage sehr lang und heiß sind, zu einer deutlichen Einschränkung der Leistungsfähigkeit führen. Darauf weist die Krankenkasse AOK in einer Veröffentlichung zum Thema hin. (Fastenmonat Ramadan: Praktische Tipps)

Gläubige Muslime verzichten bis zum Sonnenuntergang (Quelle: Thinkstock)

Gläubige Muslime verzichten bis zum Sonnenuntergang (Quelle: Thinkstock)

Arbeitnehmer: Im Vorfeld das Gespräch suchen

Arbeitnehmer, die während des Ramadans fasten möchten, sollten rechtzeitig vorher mit ihrem Arbeitgeber darüber sprechen und ihn über die Besonderheiten des Fastenmonats aufklären. Das ist wichtig, um Konflikte zu vermeiden und Missverständnisse auszuräumen. Die "Deutsche Handwerkszeitung" empfiehlt Beschäftigten, sich vor dem Ramadan an den Betriebsarzt zu wenden und abzuklären, ob die tägliche Arbeit auch während der Fastenzeit zu schaffen ist. Besonders in Berufen, in denen körperlich gearbeitet wird, ist diese Frage entscheidend. (Fastenkur: Wer darf fasten – und wer sollte es nicht tun?)

Arbeitgeber sollten flexibel reagieren

Arbeitgeber haben die Pflicht, die religiösen Pflichten ihrer Beschäftigten ernst zu nehmen. Kommt es wegen des Fastenmonats zu Konflikten, haben sie wenig rechtliche Handhabe, um Mitarbeiter zu kündigen, wie verschiedene Urteile des Bundesarbeitsgerichts gezeigt haben. Hintergrund ist dabei unter anderem, dass es sich um einen begrenzten Zeitraum handelt, in dem die Leistungsfähigkeit möglicherweise eingeschränkt ist. Besser ist es, sich gleich auf grundlegende Regeln zu verständigen. Möglicherweise können Mitarbeiter, die während des Ramadans fasten, in dieser Zeit ihren Jahresurlaub nehmen oder die Arbeitszeit verkürzen, die sie dann später wieder nacharbeiten. Wichtig ist es dabei aber auch, die Interessen der anderen Mitarbeiter im Blick zu behalten, um die Gleichbehandlung zu gewährleisten und interkulturelle Konflikte zu vermeiden. (Ramadan: Der islamische Fastenmonat)

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Quelle: ce (CF)

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