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Die Lasik-Augenoperation wird zur Behandlung von Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmungen eingesetzt. Mithilfe eines Lasers wird die Fehlsichtigkeit dabei in einem ambulanten Eingriff korrigiert.
Der Begriff Lasik steht für Laser in-situ Keratomileusis und bezeichnet eine computergesteuerte Behandlung zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten. Die Technik kommt bereits seit 1990 zum Einsatz und wird vom Berufsverband der Augenärzte in Deutschland e.V. (BVA) als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Augenkorrektur klassifiziert. Bei der klassischen Lasik-Augenoperation wird mit einer Klinge eines Mikrokeratoms die Hornhautoberfläche so weit eingeschnitten, bis nur noch eine schmale Verbindung mit der restlichen Hornhaut besteht. Die entstehende Scheibe wird dann umgeklappt und mithilfe eines Excimer-Lasers je nach Ausprägung der Fehlsichtigkeit "geschliffen".
Anschließend wird die Hornhaut-Scheibe in die Ausgangsposition zurückgeklappt. Der Eingriff wird unter lokaler Betäubung ambulant durchgeführt und dauert in der Regel etwa 20 Minuten. Da die Hornhaut binnen weniger Tage wieder von alleine festwächst, muss sie nicht angenäht werden. Bei der Lasik-Augenoperation entstehen dadurch auch keine Narben am Hornhautgewebe. Das Verfahren eignet sich zur Behandlung von Kurzsichtigkeit bis zu minus 10 Dioptrien und Weitsichtigkeit bis zu plus 3,5 Dioptrien. Bereits am Tag des Eingriffes kann der Patient wieder fast normal sehen. Bis die volle Sehstärke erreicht ist, kann es nach der Operation allerdings bis zu acht Wochen dauern. (Natürlich besser sehen mit der richtigen Ernährung)
Mit einer Lasik-Augenoperation kann die Sehkraft in vielen Fällen wiederhergestellt werden. Dennoch handelt es sich um einen operativen Eingriff, den Sie gründlich mit einem Augenarzt besprechen sollten. Der Arzt kann Ihnen nach einer umfangreichen Untersuchung eine Einschätzung geben, ob eine Operation in Ihrem Fall sinnvoll ist. Die Behandlung kostet etwa 2.000 Euro pro Auge. Besteht keine Unverträglichkeit gegenüber Kontaktlinsen oder weichen die Sehstärken von einem zum anderen Auge nicht erheblich voneinander ab, werden Lasik-Augenoperationen von der gesetzlichen Krankenkassen üblicherweise nicht übernommen.
Quelle: nm (CF)