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Organspende im Ausland: Was Reisende beachten sollten


Gesundheitswesen
Organspende im Ausland: Was Reisende beachten sollten

kt (CF)

21.03.2013Lesedauer: 2 Min.
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Während in Deutschland die erweiterte Zustimmungslösung gilt, wird die Organspende im Ausland oft anders gehandhabt. Wenn Sie ins Ausland reisen, sollten Sie sich über die im Urlaubsland gültigen Regelungen informieren, um im Todesfall nicht zum Organspender zu werden, obwohl Sie dies eigentlich nicht möchten. Mit einem Organspendeausweis samt Beiblatt sind Sie auf der sicheren Seite.

Verschiedene Regelungen zur Organspende im Ausland

In Deutschland gilt bei der Organspende die Regelung, dass der Verstorbene zu Lebzeiten sein Einverständnis geben muss, damit ihm nach diagnostiziertem Hirntod die Organe zu Transplantationszwecken entnommen werden dürfen. Wurde die Entscheidung nirgendwo schriftlich festgehalten – beispielsweise in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung –, müssen die Angehörigen über die Frage entscheiden.

Kommt es während einer Reise ins Ausland zu einem Todesfall, der die Frage nach einer möglichen Organspende nach sich zieht, sollten deutsche Urlauber wissen, dass stets die im Ausland gültigen Gesetze zur Anwendung kommen. Die erweiterte Zustimmungslösung wie in Deutschland gibt es in anderen europäischen Ländern laut einem Bericht des Fernsehsenders RTL zu diesem Thema sonst nur noch in Dänemark, den Niederlanden, Griechenland und Großbritannien.

Widerspruchslösung: Zu Lebzeiten Organspende widersprechen

Die Organspende im Ausland ist in den meisten europäischen Ländern anders geregelt. Dort gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Das heißt, dass der Verstorbene zu Lebzeiten explizit der Organentnahme nach seinem Tode widersprochen haben muss, so die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Informationsseite "organspende-info.de". Diese Regelung gilt beispielsweise in den beliebten Urlaubsländern Österreich, Italien, Spanien, Portugal sowie in Luxemburg, Ungarn und Slowenien.

Konkret heißt das: Wenn Sie in eines dieser Länder in den Urlaub fahren und es zu einem tragischen Unfall kommt, der den Hirntod nach sich zieht, werden Sie zum Organspender – unabhängig davon, ob Sie das eigentlich wollen oder nicht. Ihre Angehörigen haben nur in einzelnen Ländern wie ein Veto-Recht. Einfluss auf eine solch unfreiwillige Organspende im Ausland können Sie jedoch mit einem Organspendeausweis nehmen. (Organspende: Welche Organe kann man spenden?)

Organspendeausweis schützt vor Missverständnissen

In einem Organspendeausweis können Sie einer Organspende nicht nur ausdrücklich zustimmen, sondern dieser auch widersprechen. Oder aber Sie entscheiden sich dafür, die Entnahme nur für bestimmte Organe zu gestatten. In Deutschland steht es jedem frei, diesen Ausweis auszufüllen und bei sich zu tragen.

Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen zur Organspende im Ausland empfiehlt die BZgA jedoch, einen Organspendeausweis für die Urlaubsreise auszufüllen. Dies gilt umso mehr, wenn Sie in ein Land mit Widerspruchslösung reisen wollen, Sie aber einer Organspende nicht zustimmen. Der Organspendeausweis verleiht Ihrer Einstellung zur Organspende auch im Ausland Ausdruck. Die BZgA stellt zum Ausweis Beiblätter in verschiedenen Sprachen zum Download zur Verfügung. Dies soll sicherstellen, dass der Inhalt des Ausweises europaweit verstanden wird. Führen Sie beides am besten immer in Ihrer Brieftasche mit sich. (Organspende: Wann darf die Organtransplantation stattfinden?)

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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