30.11.2012, 13:42 Uhr | jh (CF)
Bereits seit 2008 ist ein Energieausweis für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen wollen, und für Vermieter Pflicht. Allerdings mussten sie diesen bisher nur auf Verlangen beim Verkauf oder der Vermietung von Wohneigentum vorlegen – das ändert sich ab 2013. Wie Sie im Haushalt Energie sparen können, zeigen wir Ihnen in unserer Fotoshow.
Ziel der Einführung des Energieausweises im Rahmen der Energieeinsparverordnung 2008 war es, für mehr Transparenz zu sorgen, wenn eine Immobilie vermietet oder verkauft wird. Kauf- oder Mietinteressenten sehen damit auf den ersten Blick, welche Energiekosten auf sie zukommen, berichtet der "Stern".
Der Energieausweis zeigt die Energieeffizienz Ihres Hauses an (Quelle: suedraumfoto/imago)
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises, denen jeweils andere Messungen zugrunde liegen. Der Bedarfsausweis wird von Experten ermittelt, indem sie die energetisch relevanten Bestandteile des Gebäudes wie Heizung, Fenster und Dämmung sowie Baupläne analysieren. Zudem klären Vergleichswerte über den Zustand der Immobilie auf, und auch Sanierungsmaßnahmen werden vorgeschlagen. Die zweite Variante ist der Verbrauchsausweis. Hierfür werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre herangezogen. Auf ihm befindet sich eine Farbskala von Rot bis Grün, die die Energieeffizienz des Hauses anzeigt – je grüner, desto besser.
Zuhause.de: Energieausweise sind Pflicht – diese Regeln gelten jetzt
Bisher musste der Eigentümer beziehungsweise der Vermieter den Ausweis nur auf Verlangen vorzeigen. Um einen Energieausweis zu beantragen, müssen Sie sich einfach an einen Fachmann in ihrer Umgebung wenden. Dafür bietet beispielsweise die dena (Deutsche Energie-Agentur) eine Datenbank im Internet an.
Ab 2013 verpflichtet die europäische Gesetzgebung dazu, den Energieausweis stattdessen aktiv und nicht erst auf Verlangen vorzuzeigen. Die neue Regelung setzt somit Hauseigentümer unter Druck, weil die energetischen Angaben sogar bereits bei Wohnungsanzeigen verpflichtend sein sollen, informiert die Verbraucherzentrale Saarland. Entsprechend werden sich Immobilien mit geringer Energieeffizienz schwieriger verkaufen oder vermieten lassen als solche, die modernen Energiestandards entsprechen. Auch wenn es nicht verpflichtend ist, können energetische Sanierungsmaßnahmen deshalb zu einem starken Verkaufsargument werden.
Kritik brandet allerdings an den verschiedenen Varianten des Energieausweises auf: So weist nur der so genannte Bedarfsausweis den tatsächlichen energetischen Baubestand nach, da dieser ausschließlich von qualifizierten Fachleuten ausgestellt wird, die den baulichen Zustand der Immobilie bewerten können. Der Verbrauchsausweis weist hingegen nur den durchschnittlichen Verbrauch aller Hausbewohner in den letzten drei Jahren aus. Steht eine einzelne Wohnung über einen längeren Zeitraum leer, fällt die Energiebilanz entsprechend viel positiver aus. Im Idealfall liegen beide Ausweise vor, denn die Aussagekraft der einzelnen Varianten hängt stark von den eigenen Heizgewohnheiten ab. (Ölheizung: Eine Modernisierung rechnet sich)
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung kritisiert in einer Studie zu dieser Thematik nicht zuletzt die fehlende Vergleichbarkeit von Gebäuden, wenn deren Eigentümer über verschiedene Energieausweise verfügen. Dennoch spricht das Institut beiden Ausweisen jeweils eine qualifizierte Aussagekraft zu, vor allem wenn in seltenen Fällen beide Varianten vorliegen: "Der Verbrauchsausweis ist ein einfaches, günstiges Instrument zur ersten Orientierung und der Bedarfsausweis die qualifiziertere Alternative".
Für Eigentümer könnte so ab 2013 die Anschaffung beider Energieausweise zum Vorteil werden: Vor allem Käufer einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus werden auf größte Transparenz Wert legen, "weil man hier nur wenig auf eigene Faust sanieren kann", so die Verbraucherzentrale Saarland. Energetische Sanierungen in einer Hausgemeinschaft gestalteten sich erfahrungsgemäß schwierig. (Dachdecken: Kosten im Vorfeld berechnen)
Zuhause.de: Energieausweis in der Kritik – realer Bedarf kann deutlich höher liegen
Für Gebäude unter Denkmalschutz und sogenannte „besonders erhaltenswerte Gebäude“ sieht die Energieeinsparverordnung eine Ausnahme vor. Sollten solche Gebäude allerdings modernisiert oder erweitert werden, wird ein Energieausweis zur Pflicht. Generell ausgeschlossen sind kleine Gebäude mit einer maximalen Nutzfläche von 50 Quadratmetern.
30.11.2012, 13:42 Uhr | jh (CF)
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