17.02.2012, 11:09 Uhr | sk (CF)
Wer sich ein Haus nicht leisten kann, kann alternativ auch eine Eigentumswohnung als Geldanlage nutzen. Diese kann entweder selbst genutzt oder auch vermietet werden. Viele Menschen sehen in einer eigenen Wohnung auch eine sehr stabile Geldanlage, die zur Altersvorsorge dient und sicher von Inflation und sonstigen Schwankungen des Kapitalmarktes ist.
Wer eine Wohnung kaufen möchte, tut dies oft aus verschiedenen Gründen. Die einen sind es leid, jahrelang Miete zu zahlen und die anderen möchten ihr Geld einfach sicher und langfristig anlegen. Gerade seit der Weltwirtschaftskrise interessieren sich viele mehr und mehr für eine Eigentumswohnung als Geldanlage. Doch bevor man überstürzt eine Wohnung kauft, sollte man einige wichtige Aspekte bedenken. Nicht immer ist eine Eigentumswohnung auch wirklich eine gute Geldanlage. Wichtige Faktoren für den Wert sind die Lage, die geplanten Sanierung- und Modernisierungskosten der Hauseigentümer und ein zuverlässiger Mieter, der auch regelmäßig Miete zahlt. Gerade wer ein vermeintliches Schnäppchen gekauft hat, wird sich ärgern, wenn einer der genannten Faktoren, die Wertanlage zunichtemacht. Zahlt ein Mieter nicht, kann die Wohnung auch schnell zur finanziellen Belastung werden. Wohnt man selbst in der Wohnung, spart man zwar die Miete, wird aber trotzdem nicht vor einem hohen Hausgeld geschont. Liegen die anderen Eigentümer noch dazu im Rückstand, werden teure Instandhaltungen gar nicht vorgenommen und die Immobilie verliert an Wert.
Kalkulieren Sie beim Wohnungskauf auch das Hausgeld und mögliche Leerstandszeiten ein. Auch Reparaturen und Renovierungsarbeiten müssen beim Kaufen der Wohnung eingeplant werden. In einer beliebten Innenstadtlage sind häufig Wertsteigerungen zu erwarten, auf dem Land kann der Wert einer Immobilie aber auch sinken, da die Nachfrage oft geringer ist als in der Stadt. Prüfen Sie daher die Lage und den Wert der umliegenden Immobilien. Beim Eingehen eines Mietverhältnisses sollten Sie zudem größte Vorsicht walten lassen und Einkommensnachweise, Schufa-Nachweise und möglichst noch eine Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit vom Vormieter einfordern.
17.02.2012, 11:09 Uhr | sk (CF)
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