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Was Sie bei einem Hauskauf beachten sollten


Zustand, Größe und Lage
Was Sie bei einem Hauskauf beachten sollten

dpa, og (CF)

Aktualisiert am 16.12.2017Lesedauer: 3 Min.
Ein Pärchen spricht mit einem MaklerVergrößern des BildesBei einem Immobilienkauf sind auf die Details zu achten (Quelle: Ridofranz/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Ein Hauskauf will gut überlegt sein, denn es müssen zahlreiche Dinge beachtet werden. Einige Tipps dazu, wie man beim Hauskauf systematisch vorgeht, finden Sie hier. Unsere Fotoshow zeigt Ihnen die häufigsten Mängel.

Tipps zum Hauskauf

Beim Kauf eines Hauses fällt die Entscheidung oft einfacher, wenn man die Details der Immobilie genau kennt. Um alles Notwendige über ein Haus zu erfahren, bedarf es einer intensiven und gut vorbereiteten Suche. Zunächst ist der Angebotstext des Hauses zu entschlüsseln, der schon erste Hinweise auf die Nachteile geben kann. Häufig werden diese in Anzeigen geschönt oder durch Umschreibungen so verschleiert, dass sie nicht mehr zu erkennen sind. Damit sichern sich Immobilienmakler ab, wenn es um versteckte Mängel geht.

Die Bezeichnung "aufstrebendes Viertel" bedeutet meist eher "Baustellenlandschaft". "Gute Einkaufsmöglichkeiten" klingt auch erst mal positiv, kann aber auch auf viel befahrene Straßen und Zufahrtswege für den Anlieferverkehr hinweisen. Hier ist es am besten, die Immobilie vor Ort und zu verschiedenen Tageszeiten zu besuchen. Auch eine Probenacht kann mit dem Verkäufer vereinbart werden. Dieser sollte möglichst unter der Woche stattfinden, da hier der meiste Lärm zu erwarten ist. Stellen Sie Fragen über die Nachbarschaft und werfen Sie auch selbst einen Blick darauf. Ein Hundezwinger mit mehreren Hunden oder eine Autowerkstatt sind potenzielle Lärmquellen.

Genau hinsehen

Machen Sie sich Notizen über die Details des Hauses, die für Sie am wichtigsten sind. Wer etwas vergessen hat, sollte eine zweite Besichtigung einfordern. Dann können Sie bei der Besichtigung auch die Maße nehmen. Verträge sollten Sie genauestens prüfen. Diese sollten auch alles Inventar aufführen, das im Kaufpreis enthalten ist. Nur so kann man späteren Ärger vermeiden. Beim Preis können Sie meistens noch verhandeln. Gute Argumente für einen Preisnachlass erhalten Sie von einem Hausgutachter, der das Haus gegen eine Gebühr vor dem Kauf genau unter die Lupe nimmt. So können grobe Mängel aufgedeckt und der wahre Wert des Hauses geschätzt werden.

Auf die Angaben im Kaufvertrag achten

Wichtig ist auch, beim Immobilienkauf genau in den Vertrag zu schauen. So sollten Sie zwingend die Angaben überprüfen:

  • Stimmt die Größe?
  • Stimmt die angegebene Ausstattung?
  • Ist der Zustand des Hauses wie versprochen?
  • Haben die Fenster und die Dämmungen die entsprechenden Zertifizierungen?

Auch auf das Alter des Hauses sollten Sie achten und dies überprüfen. Besonders bei älteren Immobilien ist dies wichtig. So gilt nicht immer "gekauft wie gesehen". Die Käufer sollten sich schon auf die Angaben im Vertrag verlassen können – dies bestätigte auch ein Gerichtsurteil. Auf Angaben zum Baujahr eines Hauses sollten sich Käufer verlassen können. Das ergibt sich aus einem veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (Az.: 22 U 82/16). Wurde das Haus zwei Jahre früher errichtet als im Vertrag angegeben, lässt sich der Kaufvertrag rückabwickeln. Denn die falsche Angabe stellt einen Mangel dar. Das verkaufte Grundstück habe einen Sachmangel, stellte das Gericht fest. Die Angabe des Baujahrs im Kaufvertrag stelle eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Nach ihr hätten sich die Kläger darauf verlassen dürfen, dass das Haus dem technischen Standard des vereinbarten Baujahrs 1997 entsprach. Tatsächlich sei das Haus bereits im ersten Quartal 1995 bezugsfertig gewesen. Für diesen Mangel habe die Beklagte einzustehen. Die Pflichtverletzung sei erheblich.

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