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Wohnungsschlüssel - Auf wie viele hat der Mieter Anspruch?

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Wohnungsschlüssel: Auf wie viele hat der Mieter Anspruch?

13.07.2011, 12:30 Uhr | ks (CF)

Der Wohnungsschlüssel ist die Eintrittskarte in das neue Zuhause. Die Anzahl der Exemplare ist dabei von den Personen abhängig, die im Haushalt leben. Kinder werden in diese Rechnung nicht einbezogen.

Wie viele Mieter stehen im Vertrag?

Um die Anzahl der Wohnungsschlüssel sollten Sie sich am besten gleich zu Beginn kümmern. Hat die Übergabe einmal stattgefunden, ist es sehr mühselig, die ganze Angelegenheit später zu klären. Deswegen muss am Anfang besprochen werden, wie viele Schlüssel benötigt werden. Wenn Sie mit Ihrem Partner eine neue Wohnung beziehen, sind mindestens zwei Exemplare notwendig. Lassen Sie sich in diesem Fall nicht mit nur einem Schlüssel abspeisen. Ist nur einer vorhanden, gehen die Kosten für das zweite Exemplar definitiv zu Lasten des Vermieters.

Wohnungsschlüssel: Anzahl im Mietvertrag festhalten (Quelle: imago)

Wohnungsschlüssel: Anzahl im Mietvertrag festhalten (Quelle: imago)

Die Anzahl der Wohnungsschlüssel

Ein Notfallschlüssel kann in einer schwierigen Situation sehr hilfreich sein. Wichtig ist jedoch, dass nur Sie entscheiden, wer Zugang zu Ihrer Wohnung hat. Es kann teilweise Sinn machen, dass Ihr Vermieter in Notfällen Zugriff auf die Wohnung hat. Dennoch darf dieser die Wohnung nur mit ausdrücklicher Zustimmung betreten. Allgemein muss der Mieter dafür sorgen, dass ein Zutritt im Notfall gewährleistet ist. Stellen Sie sich vor, es bricht ein Feuer aus. Damit die Feuerwehr die Haustür nicht eintreten muss, sollte jemand einen Schlüssel besitzen.

Bei Schlüsselverlust gibt es prinzipiell zwei verschiedene Fälle. Generell müssen Sie Ihren Vermieter jedoch umgehend über einen Verlust informieren. Anschließend muss entschieden werden, wer die Kosten für ein neues Exemplar trägt. Bei so genanntem Eigenverschulden kann es für Sie teuer werden. Ist eine zentrale Schließanlage vorhanden, summieren sich die Kosten schnell auf. (Was sollte im Mietvertrag festgehalten werden?)

13.07.2011, 12:30 Uhr | ks (CF)

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