11.01.2012, 11:29 Uhr | jb (CF)
Wenn der Winter kommt, ist auch der Schnee nicht weit. Doch wer räumt den Schnee wieder weg, wenn Glätte droht? Die Räumpflicht ist eigentlich klar geregelt, doch viele wissen nicht genau Bescheid und sind unsicher, worin genau ihre Pflichten bestehen.
„Inhaber der Verkehrssicherungspflicht ist grundsätzlich der Eigentümer“, betont Andre Hoffmann, Rechtsanwalt für den Mieterschutzbund, gegenüber dem WAZ-Portal "Der Westen". Das wäre bei öffentlichen Wegen in der Regel die Gemeinde oder die Stadt. Diese übertragen die Räumpflicht aber meist auf die Anlieger und Hauseigentümer. (Tipps für Autofahrten bei Eis und Schnee)
Diese wiederum können Ihre Mieter dazu verpflichten, bei Schneefall die Gehwege vor der Haustür zu räumen. So sind am Ende häufig Sie selbst als Bewohner dafür verantwortlich, der Streu- und Räumpflicht im Winter nachzukommen. Dies muss dann allerdings auch eindeutig im Mietvertrag vereinbart sein, so der "Deutsche Mieterbund".
Wenn Sie als Mieter im Winter Schnee räumen oder bei Glätte streuen müssen, ist der Hauseigentümer dazu verpflichtet, entsprechendes Räumgerät zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören beispielsweise Schneeschaufeln und Streugut. Der "Deutsche Mieterbund" betont, dass es kein Gewohnheitsrecht gibt, nach dem beispielsweise nur die Erdgeschossparteien Schnee und Eis räumen müssten. Ein Übersichtsplan, der den Winterdienst der einzelnen Mietparteien festlegt und zum Beispiel im Treppenhaus ausgehängt wird, kann hier Klarheit schaffen. (Im Schnee festgefahren - So kommen Sie wieder raus)
Sofern Gemeinde oder Stadt nichts anderes verlautbart haben, gilt die Streu- und Räumpflicht wochentags etwa zwischen 7:00 Uhr und 20:00, am Wochenende und an Feiertagen ab 9:00 Uhr – bei Bedarf auch mehrmals täglich. Allerdings „ist niemand verpflichtet, aus dem Büro zu hetzen, um den Gehweg zu reinigen“, so Hoffmann gegenüber "Der Westen". Wenn Sie hingegen ständig in dieser Zeit verhindert sind, wegen Urlaub oder Berufstätigkeit, müssen Sie eine Vertretung organisieren, so der "Deutsche Mieterbund". (Streuen im Winter: Was ist verboten, was ist Pflicht?)
Zuhause.de: Schneeräumen – wann die Räum- und Streupflicht für Mieter und Hausbesitzer besteht
Wenn es im Winter schneit, müssen Sie den Gehweg auf etwa 1,20 Meter Breite frei räumen, sodass zwei Personen problemlos aneinander vorbeigehen können. Vergessen Sie den Weg zur Mülltonne nicht – hier genügt auch ein schmalerer Bereich, so der "SWR". Übrigens: Streudienst bei Glätte genießt eine höhere Priorität als das Schneeräumen. (Autozubehör für den Winter - Eiskratzer und Co. sind ein Muss)
Wenn Sie im Winter Ihrer Räumpflicht nicht nachkommen, sind Sie für eventuell entstandenen Schaden verantwortlich. Im Klartext heißt das: Kommt es zum Unfall, obwohl Sie an der Reihe waren, den Schnee zu räumen oder zu streuen, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Für eventuelle Schadenersatzansprüche kommt Ihre private Haftpflichtversicherung auf, sofern Sie über diese verfügen.
Zuhause.de: Von Streugut bis Streupflicht - was Streusalz, Splitt und Co. wirklich taugen
11.01.2012, 11:29 Uhr | jb (CF)
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