Startseite
Sie sind hier: Home > Ratgeber > Heim & Garten > Terrasse & Balkon >

Grillen auf dem Balkon: Welche Vorschriften gibt es?

...

Grillen

Grillen auf dem Balkon: Welche Vorschriften gibt es?

05.07.2013, 12:52 Uhr | bf (CF)/ses

Die neue Grillsaison hat begonnen und jeder freut sich auf das leckere Steak zum Feierabendbier. Doch wenn die gesamte Nachbarschaft gleichzeitig grillt, ist Ärger oft programmiert. Viele wissen aber auch gar nicht, dass es grundlegende Richtlinien für das Grillen auf dem Balkon und im heimischen Garten gibt. Im Folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte zum Grillen auf dem Balkon.

Grillen auf dem Balkon: Gibt es genaue Vorschriften?

Auch Mietshausbewohner möchten im Sommer nicht auf den Grillgenuss verzichten. Wer dann auf dem Balkon den Holzkohlegrill anwirft, macht sich keine Freunde, da der Qualm und Rauch in die Nachbarwohnungen eindringt. Laut dem Geschäftsführer des Mieterschutzbundes Claus O. Deese gibt es "keine bundesweit einheitlichen Rechtsvorschriften, die regeln, wie oft gegrillt werden darf. Daher gibt es immer wieder Fälle, in denen sich nicht gütlich geeinigt werden konnte, und die Gerichte einschreiten mussten“, erklärt er.

Beim Grillen auf dem Balkon gilt es gewisse Vorschriften zu beachten (Quelle: imago\Revierfoto)

Beim Grillen auf dem Balkon gilt es gewisse Vorschriften zu beachten (Quelle: Revierfoto/imago)

Das Landgericht Bonn hat ein Urteil gesprochen, wonach im Zeitraum von April bis September einmal im Monat gegrillt werden darf. Voraussetzung dafür ist, dass die Mitbewohner zwei Tage im Voraus darüber in Kenntnis gesetzt werden (AZ: 6 C 545/96). Grundsätzlich muss aber so gegrillt werden, dass niemand beeinträchtigt wird. Ein Elektrogrill dient hier als gute Alternative.

Grillverbot in Mietverträgen

Das Landgericht Essen (AZ: 10 S 438/01) hat in diesem Zusammenhang allerdings ein Urteil gesprochen, wonach es Vermietern erlaubt ist, per Mietvertrag ein Grillverbot auf Balkonen zu verhängen. Dieses Verbot gilt sowohl für einen Holzkohle- als auch für einen Elektrogrill. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Vermieter eine Abmahnung erteilen und im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung aussprechen.

Allerdings darf ein Grillverbot nicht nachträglich in einen bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden. Um Ärger mit dem Vermieter und Mitbewohnern zu vermeiden, ist es daher unabdinglich, vor dem Angrillen einen Blick in den bestehenden Mietvertrag und die geltende Hausordnung zu werfen.

keine gültigen Elemente gefunden!

Was erlaubt ist und was nicht

Gestritten wird hier häufig in den Bereichen Recht zur freien Entfaltung, im Persönlichkeits- und Eigentumsschutz, Nachbarrecht oder Immissionsschutzrecht. Grundsätzlich gilt: Grillen ist erlaubt, aber nur, solange keiner sich beeinträchtigt fühlt. Eine hohe Rauchentwicklung ist deshalb verboten. Beachtet man dies nicht, kann sogar eine Geldbuße fällig werden. Tipp: Qualmentwicklung kann durch die Verwendung von Alufolie oder Grillschalen reduziert werden. Bei großen Feiern können Sie auch einfach Ihre Nachbarn mit einladen. Oft lässt sich so eine Einigung finden, um die Gemüter zu besänftigen.

Und was tun, wenn Sie sich selbst von dauerhaft grillenden Nachbarn belästigt fühlen? Hält sich der Nachbar nicht an die Vorschriften, können Sie rechtlich dagegen vorgehen. Um einen langjährigen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden, sollte Sie aber in jedem Fall zunächst lieber mit einem persönlichen Gespräch versuchen. Oft lenkt der Nachbar ein und reduziert das Grillen von sich aus.

Lärm in Grenzen halten – Zeiten beachten

Ist eine Grillfeier erst einmal in vollem Gange, vergisst man oft die Zeit und die eigene Umgebung. Trotzdem gilt es auch da ein paar Regeln zu beachten: Im Rahmen der örtlichen Lärmschutzverordnungen darf ein Mieter tagsüber auf seinem Balkon essen und trinken und sich in angemessener Lautstärke unterhalten. Partys dürfen auch gefeiert werden, solange dies nicht zur Regel wird und die Nachbarn sich nicht gestört fühlen.

Ab 22.00 Uhr gilt die Nachtruhe, die besagt, dass nach dieser Zeit auf dem Balkon nicht weitergefeiert werden darf - auch nicht in normaler Gesprächslautstärke. Entweder sollten die Feiernden ganz gedämpft reden oder sich nach Innen begeben. Bis 22 Uhr darf sich allerdings niemand über lebhafte Gespräche oder Gläserklirren beschweren.

05.07.2013, 12:52 Uhr | bf (CF)/ses

Diesen Artikel...

Leserbrief schreiben

Für Kritik oder Anregungen füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus. Damit wir antworten können, geben Sie bitte Ihre Adresse an.

Name
E-Mail
Betreff
Nachricht

Wählen Sie aus dem Pull-Down-Menü Ihren gewünschten Ansprechpartner aus. Vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Artikel versenden

Empfänger

Absender

Name
Name
E-Mail
E-Mail
Nachricht
Video des Tages
Die etwas andere Einlage 
Sie hat ein schier unglaubliches Talent

Mit diesem Clip ist das Mädchen ein kleiner Star im Internet. zum Video

Fotos des Tages
Eine schöne Sauerei 
Junge Frau robbt lustvoll durch den Schlamm

Beim "Fighters' Run"-Wettbewerb kämpft sich eine Teilnehmerin durch Dreckswasser. mehr

Mitmachen und gewinnen! 
Die neue T-Online.de ist jetzt noch viel besser

Erkunden Sie die neue T-Online.de und gewinnen Sie einen von 20 Tolino Shine eReader! mehr

Shopping 
Spitzenwein aus Rheinhessen: Grauburgunder Electus

Jetzt für Neukunden 57% reduziert: 6 Fl. + 2 Gl. für nur 29,70 €. Versandfrei bei Reichsgraf von Ingelheim.

zuhause.de 
Beispiele und Ideen für die Gartengestaltung

Diese Tipps und Tricks bringen den Garten in Top-Form. mehr

zuhause.de 
Beim Carport nicht in die Selbstbau-Falle tappen

Vier Pfosten und ein Dach sind nicht alles: sechs Carport-Fehler. mehr

zuhause.de 
Dank Öl-Trick strahlen die Scheiben wieder

7 Tipps: So gibt es beim Putzen keine hässlichen Schlieren. mehr


Fotoshows
Fotoshow ansehen
Fotoshow 
Akupunktur, Ayurveda und Homöopathie

Wir stellen verschiedene alternative Heilmethoden vor. Zur Fotoshow

Alternative Heilmethoden (Quelle: imago\Peter Widmann)
Fotoshow ansehen
Fotoshow 
Natürlicher Sichtschutz für Ihren Garten

Wir verraten Ihnen in unserer Fotoshow Wissenswertes rund ums Thema Gartenhecken. Zur Fotoshow

Hecken: Natürlicher Sichtschutz  (Quelle: imago\Redeleit)
Fotoshow ansehen
Fotoshow 
Laktoseintoleranz, Zöliakie, Histaminintoleranz und Co.

Lesen Sie in unserer Fotoshow, wie Nahrungsmittelunverträglichkeiten erkannt und behandelt werden können. Zur Fotoshow

Nahrungsmittelunverträglichkeiten erkennen und behandeln (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Fotoshow ansehen
Fotoshow 
Slacklining: Der neue Trendsport

In unserer Fotoshow geben wir Tipps für Anfänger und Fortgeschrittene. Zur Fotoshow

Slacklining für Anfänger und Fortgeschrittene (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Fotoshow ansehen
Fotoshow 
Das gehört zu einer glücklichen Kindheit

Lesen Sie, worauf es bei Erziehung und Freizeit Ihrer kleinen Schützlinge ankommt. Zur Fotoshow

Was alles zu einer glücklichen Kindheit gehört (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)
Shopping
Shopping 
Gratis-Versand in 24 Stunden bereits ab 25,- €

Hochwertige Apothekenkosmetik z.B. von Vichy, Eucerin, Avène usw. zu günstigen Preisen. mehr

Shopping 
Ihr Passform-Spezialist – Mode in bis zu 25 Größen!

Damenmode in bis zu 25 Spezialgrößen. Alle Modelle auch in Kurzgrößen. bei AtelierGS

Shopping 
Außen Nostalgie – innen top moderne Technik entdecken

Radio mit integrierter Wetterstation & nostalgischem Design für nur 29,99 €. bei Hugendubel.de

tchibo.deOTTObonprix.deZalandoBAURCECILCONRADWeltbild.deDouglas
Unsere Ratgeber-Themen von A bis Z

Anzeige