31.08.2012, 10:48 Uhr | fb (CF)
Sie sollten bei einer Scheidung den Streitwert berechnen, um sich ein Bild über die auf Sie zukommenden Kosten zu machen, da darauf die Gerichts- und Anwaltskosten basieren. Doch wie berechnet sich der Streitwert einer Scheidung eigentlich im Detail und wo liegen die Schwierigkeiten? Klar ist: Je einvernehmlicher Sie mit Ihrem Partner ins Verfahren gehen, desto weniger Kosten kommen am Ende auf Sie zu.
Der Streitwert ist bei jeder Scheidung ganz unterschiedlich und hängt von Einkommen, vorhandenen Kindern sowie vom Vermögen und einem eventuell notwendigen Versorgungsausgleich ab. All diese Faktoren zusammengerechnet, ergeben einen Hinweis auf die Höhe des zu erwartenden Streitwerts. Sie können sich von Ihrem Scheidungsanwalt daher schon vor der Festlegung den ungefähren Streitwert berechnen lassen. (Tipps für eine möglichst stressfreie Scheidung)
Meist werden hier drei Nettoeinkommen beider Eheleute mit dem vorhandenen Vermögen addiert (Beispiel: Ehegatte A: 2500 Euro, Ehegatte B: 850 Euro; kein Vermögen vorhanden). In der Berechnung werden die vorhandenen Schulden bzw. Ratenzahlungen sowie mögliche Unterhaltsverpflichtungen abgezogen. Je Kind wird pauschal ein Betrag vom Streitwert abgezogen (Beispiel: zwei Kinder à 250 Euro). Wenn das dreifache Einkommen beider Eheleute geringer als 2000 Euro ausfällt, wird ein Mindestwert von 2000 festgelegt.
Für die Beispielfamilie kann man nun den Streitwert berechnen: Das dreifache Nettoeinkommen beläuft sich auf 10.050 Euro, davon werden 500 Euro für die beiden Kinder abgezogen sowie 1000 Euro für den Versorgungsausgleich des unterversorgten Ehrgatten addiert - zusammen ergibt das einen Streitwert von 10.550 Euro.
Tipp: Je weniger Streitpunkte Sie mit Ihrem Expartner haben, desto geringer fällt auch der Streitwert aus. Punkte, die den Streitwert zusätzlich erhöhen, sind zum Beispiel Unterhalt, Sorgerecht, Besuchsrecht, die Aufteilung des Hausrats, Zugewinnausgleich oder Kosten für Immobilien. (Wie Sie Scheidungskosten sparen können)
Wurde der Streitwert festgelegt, können automatisch auch die Gebühren für den Anwalt ausgerechnet werden, da diese immer vom Streitwert abhängig sind. Die Anwaltsgebühren sind in der Rechtsanwaltsgebührenordnung definiert, die für alle in Deutschland tätigen Anwälte gültig ist. Rechenbeispiel: In der Beispielfamilie wurde der Streitwert mit 10.550 Euro berechnet. Daraus resultieren Anwaltskosten von rund 1300 Euro pro Anwalt sowie Gerichtskosten von etwa 450 Euro.
31.08.2012, 10:48 Uhr | fb (CF)
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