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Schwerwiegende Eheverfehlungen: Was dazu zählt


Scheidung
Schwerwiegende Eheverfehlungen: Was dazu zählt

sc (CF)

16.12.2013Lesedauer: 1 Min.
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Es gibt verschiedene Gründe, wegen denen sich Eheleute scheiden lassen, die Eheverfehlung ist eine davon. Doch was zählt dazu? Die Punkte, die darunter fallen, sind äußerst vielfältiger Natur und nicht immer ganz so einfach nachzuweisen. Die Gerichte müssen hier jeden Einzelfall individuell betrachten, um darüber zu entscheiden.

Eheverfehlung: Was führt alles zur Scheidung?

Als Eheverfehlung wird zum Beispiel das Aufhetzen der Kinder gegenüber dem anderen Partner bezeichnet, aber auch deren grobe Vernachlässigung zählt dazu. Weiterhin zählt körperliche und psychische Gewalt oder die Verletzung der Unterhaltspflicht zu den Eheverfehlungen, die eine Scheidung rechtfertigen.

Jede Form der Eheverfehlung muss mit Beweisen, wie zum Beispiel durch Fotos oder Zeugenaussagen, unterlegt werden. Auch die Beweisführung durch einen Detektiv ist hier erlaubt. Die reine Aussage, dass der Partner eine Eheverfehlung begangen hat, zählt im Falle einer Scheidung vor dem Gericht nicht.

Stimmt der Vorwurf nach Meinung des anderen Partners nicht mit der Wahrheit überein, kann dieser einen Mitverschuldenantrag beziehungsweise eine Widerklage einreichen. Damit soll bewiesen werden, dass der Ehepartner eine Mitschuld an der Eheverfehlung trägt.

Untreue ist heute keine Eheverfehlung mehr

Was in Bezug auf Untreue früher noch unter den Begriff Eheverfehlung fiel, ist heute etwas anders geregelt. Seit dem Wegfall des Verschuldensprinzips wird der Ehebruch daher nicht mehr als Grund für eine Scheidung zugelassen. Doch zeigt die Untreue gegebenenfalls die Zerrüttung der Ehe. Im Übrigen ist es so, dass eine Eheverfehlung nicht mehr als Scheidungsgrund gilt, wenn sie bereits vom Partner verziehen wurde.

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