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Anspruch auf Sitzplatz im Zug: Darf ich Ältere vom Platz vertreiben?


Sitzplatzreservierung im Zug
Darf ich Ältere von meinem Platz vertreiben?

Von t-online, ron, sah

Aktualisiert am 17.10.2020Lesedauer: 3 Min.
Bahnsteig: Wer in einem Zug einen Sitzplatz reserviert hat, hat bestimmte Rechte.Vergrößern des BildesBahnsteig: Wer in einem Zug einen Sitzplatz reserviert hat, hat bestimmte Rechte. (Quelle: justhavealook/getty-images-bilder)
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Wer mit der Bahn reist und einen Sitzplatz reserviert, hat bestimmte Rechte. Aber darf er auch eine ältere Person von seinem Platz verscheuchen?

Bahnfahren ist bequem – vorausgesetzt, Sie haben einen Sitzplatz. Deshalb empfiehlt sich in den meisten Fällen eine Sitzplatzreservierung vor allem für die Tage, an denen voraussichtlich viele Reisende mit dem Zug unterwegs sind.

Dennoch sollten Sie – auch mit einer Sitzplatzreservierung – Ihre Rechte kennen, um ohne Stress ans Ziel zu kommen. Hier lesen Sie fünf wichtige Fragen und Antworten rund um die Sitzplatzreservierung:

Ich habe eine Fahrkarte. Kann ich nachträglich eine Sitzplatzreservierung buchen?

Ja, Sie können auch nur einen Sitzplatz reservieren. Geben Sie in der Reisesuche Ihre gewünschte Verbindung an und setzen Sie dann das Häkchen bei "Nur Sitzplatzreservierung".

Sie können bis wenige Minuten vor der planmäßigen Abfahrt eine Expressreservierung via Internet oder am Automaten buchen. Im Zug direkt kann leider kein Sitzplatz mehr reserviert werden.

Kann ich meine Sitzplatzreservierung umbuchen oder umtauschen?

Das nachträgliche Umbuchen oder Umtauschen einer Sitzplatzreservierung ist für Reisende nicht möglich. Stellt die Bahn allerdings einen anderen ICE bereit, wird Ihre Sitzplatzreservierung in den meisten Fällen automatisch umgebucht und Sie werden über Ihre neuen reservierten Plätze informiert.

Ich sitze lieber allein. Darf ich deshalb zwei Plätze für mich reservieren?

Beim Ticketkauf können Sie zwar zwei Sitzplätze für sich reservieren, aber wenn 15 Minuten nach Fahrtantritt einer davon nicht belegt ist, verfällt Ihre Reservierung und jeder kann sich auf den Platz setzen. Das heißt: Theoretisch können Sie zwei Plätze reservieren, praktisch können Sie diese aber nicht nutzen – das sind die Regeln der Deutschen Bahn.

Ich habe eine Sitzplatzreservierung, aber eine ältere, gebrechlich wirkende Person sitzt auf meinem Platz. Darf ich sie vertreiben?

Rechtlich ist die Situation klar: Den Anspruch auf den reservierten Sitz haben Sie. Gegebenenfalls sollte der Schaffner die Situation klären, erklärt ein Bahnsprecher. Aber da ist natürlich noch die Frage der Höflichkeit. Sie lautet nicht: Kann ich den Platz einfordern? Sondern: Sollte ich älteren und womöglich schwächeren Mitreisenden nicht den Vorzug geben? "Das sollte jeder so handhaben, wie er sich dabei gerade fühlt", sagt Moritz Freiherr Knigge, Experte für Umgangsformen.

Manchmal kann man sich gut für eine kurze Fahrt in den Flur stellen. Manchmal will man eh erst mal in das Restaurant gehen. Aber manchmal will man arbeiten, schlafen oder es sich einfach für die langen Stunden Fahrtzeit an einem Ort gemütlich machen – also den reservierten Platz gerne einnehmen. Zumal es ja auch sein kann, dass in einem überfüllten Zug der Zugführer Reisende ohne Sitzplatz auffordern muss, auszusteigen und den Folgezug zu nehmen.

Wenn einen nun das schlechte Gewissen drückt, einen Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit vom reservierten Sitzplatz wegzubitten, gibt es noch Optionen für den betroffenen Mitreisenden. Für bestimmte Zielgruppen gibt es reservierte Plätze im Zug, etwa für Menschen mit schwerer Behinderung. Darauf weist die Bahn hin. Im Regionalverkehr gibt es vielfach auch Piktogramme an Sitzen, die darauf hinweisen, dass Schwangere diese in Anspruch nehmen können.

Ein Bahnsprecher rät: Man könne auch mit dem Zugbegleiter Kontakt aufnehmen. Der habe unter Umständen noch die Möglichkeit, solche Reisenden in der vielleicht nicht so überfüllten ersten Klasse unterzubringen. "Das ist immer eine Vor-Ort-Entscheidung, es gibt keinen Rechtsanspruch darauf", betont der Sprecher.

Wenn man freiwillig auf die Reservierung verzichtet, kann man laut Bahnportal das Geld für die Reservierung nicht zurückverlangen.

Ich brauche ein wenig mehr Zeit bis zu meinem Platz. Wann verfällt die Reservierung?

Reisen Sie in überfüllten Zügen, kann es mitunter einige Zeit dauern, bis Sie Ihren Platz erreicht haben. Dennoch sagen auch hier die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn, dass Ihr Recht auf einen Sitzplatz erlischt, wenn Sie diesen nicht bis 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges eingenommen haben.

Unser Tipp
Informieren Sie sich schon am Bahnsteig, in welchem Waggon sich Ihr Sitzplatz befindet und in welchem Gleisabschnitt dieser voraussichtlich hält. Für viele Fernzüge hängen direkt am Bahnsteig Infotafeln aus, an denen Sie das erfahren können. Und: Können Sie Ihren Platz nicht auf Anhieb finden, wenden Sie sich am besten gleich an einen Zugbegleiter.

Ich habe trotz Reservierung keinen Sitzplatz bekommen. Was kann ich tun?

Wenn zum Beispiel Ihr gebuchter Zug ausfällt und Sie mit einem anderen fahren müssen, wird die Reservierungsgebühr meist erstattet. Füllen Sie später ein Fahrgastrechte-Formular aus, um eine Entschädigung für die Kosten des Fahrpreises zu beantragen, zählt die Sitzplatzreservierung bei der Deutschen Bahn dazu.

Ich habe keine Sitzplatzreservierung. Alle Sitzplätze in der zweiten Klasse sind besetzt. Darf ich die erste Klasse nutzen?

Auch wenn die zweite Klasse überfüllt ist und alle Sitzplätze belegt sind, sollten Sie sich nicht einfach in die erste Klasse setzen. Sie dürfen das nur, wenn die Zugbegleiter ausdrücklich Passagieren aus der zweiten Klasse erlauben, die erste Klasse mitzubenutzen.

Verwendete Quellen
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