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Ostseecard: Vorteile und Extras beim Ostseebesuch


Touristenvergünstigungen
Ostseecard: Vorteile und Extras beim Ostseebesuch

rk (CF)

Aktualisiert am 04.07.2014Lesedauer: 1 Min.
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Früher war es die Kurtaxe, heute ist es die Ostseecard, mit der Sie beim Ostsee-Urlaub sparen könnenVergrößern des Bildes
Früher war es die Kurtaxe, heute ist es die Ostseecard, mit der Sie beim Ostsee-Urlaub sparen können (Quelle: Bildwerk/imago-images-bilder)

Die Ostseecard, die ehemalige Kurtaxe an der Ostsee, gilt in den meisten Ostseebädern und bekannten Orten an der Küste. Von den Vergünstigungen profitieren Sie garantiert – und unterstützen zugleich den Ostsee-Tourismus.

Was ist die Ostseecard?

Der Name Ostseecard ist eine andere Bezeichnung für den Tourismusbeitrag, den Ostsee-Urlauber zu leisten haben. Dieser wird jedes Jahr neu kalkuliert und ist von der jeweiligen Jahreszeit abhängig. In der Nebensaison kostet die Ostseecard oft nur wenige Cent, in der Hochsaison aber rund drei Euro am Tag. Wer den Beitrag leistet, kann jedoch nicht nur in allen teilnehmenden Orten den Strand nutzen, sondern profitiert in seinem Urlaub auch von zahlreichen Vergünstigungen.

Dazu zählen Rabatte für den beliebten Hansa-Park, Strandkörbe, die Ostsee-Therme am Timmendorfer Strand, ermäßigte Tickets im öffentlichen Nahverkehr sowie günstigere Eintrittspreise in Museen, Theatern, bei Hafen- und Kanalrundfahrten, in Musik- und Kongresshallen. Zu kaufen gibt es die Ostseecard in Hotels und in der Touristeninformation. Zu den teilnehmenden Orten gehören unter anderem Travemünde, Timmendorfer Strand, Heiligenhafen, Burg auf Fehmarn, Eckernförde und Glücksburg.

Beitrag zum Ostsee-Tourismus

Die Gelder fließen direkt in den Ostsee-Tourismus. So werden neue Spielplätze, die Instandhaltung von Freizeitanlagen sowie die Reinigung der Promenade und des Strandes finanziert. Zudem werden mithilfe der Gebühr Veranstaltungen organisiert, Rettungsschwimmer angestellt und Ausstellungen ermöglicht. Neben dem Ostsee-Tourismus soll vor allem der Umweltschutz gefördert werden. Von dem Beitrag befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.

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