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Facebook: Was der Like-Button über Sie verrät


Soziale Netzwerke
Facebook: Was der Like-Button über Sie verrät

tw (CF)

Aktualisiert am 06.08.2012Lesedauer: 2 Min.
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Zahlreiche Internetseiten binden den Like-Button mit ein, damit jeder Besucher bei Facebook mit einem "Gefällt mir"-Klick auf die Seite verweisen kann. Die Unternehmen wollen da natürlich die Aufmerksamkeit möglichst vieler Personen und nutzen diese Facebook-Option zur Image-Pflege. Doch dahinter steckt noch mehr. Facebook sammelt nämlich hiermit Daten über Sie.

Like-Button verrät Ihr Surfverhalten

Sie müssen noch nicht mal auf den Like-Button klicken, schon hat Facebook Sie erfasst. Sollten Sie bei Facebook angemeldet sein und währenddessen in einem anderen Fenster Ihres Browsers eine andere Internetseite mit Like-Button aufrufen, schickt der Browser dem Facebook-Server die URL der Seite - unabhängig davon, ob Sie klicken oder nicht. Da Sie im selben Augenblick bei Facebook angemeldet sind, ordnet das soziale Netzwerk den Seitenaufruf Ihrer Sitzungs-ID zu und erhält somit Verkehrs- und Inhaltsdaten. Dabei ist es möglich, von allen Facebook-Besuchern ein Profil mit umfangreichen Daten anzulegen. Die besuchte Webseite mit dem Like-Button sendet zudem Cookies an Facebook. Dadurch kann Ihnen das soziale Netzwerk diesen Besuch auch später zuordnen, falls Sie nicht gerade bei Facebook angemeldet sind. (Gefällt mir nicht: Ein "Dislike-Button" auf Facebook?)

Facebook verfolgt seine Nutzer

Bei der Nutzung von Facebook kann sich jeder Internetnutzer sicher sein, etwa zwei Jahre von Facebook getrackt - also verfolgt - zu werden. Dies berichtet das Unabhängige Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein in einer Pressemitteilung. Diese Prozesse dienen der sogenannten Reichweitenanalyse, um für Werbezwecke Zielgruppen zu analysieren. Facebook erhält Daten über Ihr Surfverhalten. Sie können laut "heise.de" damit rechnen, dass das amerikanische Unternehmen diese Daten auswertet und kommerziell verwendet.

Bundesland untersagt Einbindung des Buttons

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sieht hier einen Verstoß gegen das Telemediengesetz und gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Aus diesem Grund fordert es alle Firmen und Webseitenbetreiber auf, die "Gefällt mir"-Option von Ihren Seiten zu entfernen und droht mit Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. (Facebook-Überwachungssoftware für Eltern)

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