Für Homepages besteht eine Impressumspflicht nach § 6 Teledienstegesetz und § 10 Mediendienste-Staatsvertrag. Der Kunde ist grundsätzlich selbst für die Einbindung eines Impressums verantwortlich. Da die Angaben für das Impressum in der Regel Inhalte der Homepage und weitere persönliche Daten beinhalten, kann die Deutsche Telekom kein automatisches Impressum für Sie generieren.
Rechtswidrige / jugendgefährdende Inhalte
Grundsätzlich sind solche Inhalte rechtswidrig, die gegen das geltende deutsche Recht verstoßen. Eine Darstellung der wichtigsten einzuhaltenden Regelungen finden Sie unter Inhalteverantwortung.
Rechtswidrige Inhalte anzeigen
Wenn Sie die Homepage eines T-Home Kunden direkt anzeigen möchten, dann verwenden Sie bitte das Beschwerdeformular der Freiwilligen Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter (www.fsm.de).
Kinderpornografie nicht ungestraft lassen!
Sollten Sie bei einer Ihrer Onlinesitzungen auf Internetseiten gelangen, die kinderpornografische Schriften enthalten, zögern Sie nicht, diese zu melden. Wenn Sie kinderpornografische Inhalte melden möchten, finden Sie die zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland hier.
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