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Hessisches Gericht erklärt Faxen für unzeitgemäß


Neuregelung in Hessen
Gericht erklärt Faxen für unzeitgemäß

Von afp
17.08.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Fax druckt ein Papier mit einem Fritzbox-Bild aus: Mit dem Router können Sie auch Faxe versenden und empfangen.Vergrößern des BildesEin Fax druckt ein Papier aus (Symbolbild): In Hessen sind nur noch elektronische Dokumente gültig. (Quelle: AVM/getty-images-bilder)
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Ein Mann sollte 1.000 Euro Zwangsgeld zahlen, legte dagegen Beschwerde ein. Diese kam per Fax – und wurde daher vom Gericht verworfen.

Wer ein Fax an ein hessisches Gericht schickt, handelt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nicht mehr zeitgemäß. Fristen könnten per Fax nicht mehr eingehalten werden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Anträge und Schreiben von Anwälten müssten seit dem 1. Januar 2022 laut Gesetz elektronisch übermittelt werden.

Das Gericht verwarf eine sofortige Beschwerde eines mit einem Zwangsgeld belegten Schuldners. Dieser war vom Landgericht Frankfurt verurteilt worden, den Erben einer ungeteilten Erbengemeinschaft Auskunft zu erteilen.

Dokumente müssen laut Urteil elektronisch geschickt werden

Dem kam er nicht nach. Das Gericht verhängte daraufhin ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Dagegen erhob der Mann per Fax und Brief sofortige Beschwerde.

Diese verwarfen die Richter nun als unzulässig, denn per Fax eingereichte Dokumente wahren in Hessen seit Jahresbeginn keine Fristen mehr. Die Einreichung als elektronisches Dokument ist laut Urteil eine Voraussetzung, um als zulässig zu gelten. Dies gilt für alle anwaltlichen Anträge und Erklärungen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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