31.03.2012, 09:15 Uhr | dapd
Der Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Mordserie der Thüringer Neonazi-Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) darf einen der wichtigsten Untersuchungsberichte zu Vorgängen im Thüringer Landesverfassungsschutz laut Medienberichten nicht einsehen. Das Verwaltungsgericht Weimar gab nach Informationen der "Stuttgarter Nachrichten" einem Antrag des damaligen Landesverfassungsschutzpräsidenten Helmut Roewer statt und ordnete einstweilen an, dass ein Abschlussbericht des früheren Justizstaatssekretärs und Innenministers Karl Heinz Gasser über die Amtsführung Roewers zunächst nicht herausgegeben werden darf.
Die Herausgabe von Akten und Dokumenten ist seit der Einsetzung der Neonazi-Untersuchungsausschüsse ein Streitthema. Auch der Untersuchungsausschuss des Landtags wird den Bericht nicht einsehen können. Gasser hatte im Auftrag des Thüringer Innenministeriums die Zustände im Landesamt für Verfassungsschutz unter der Führung Roewers geprüft. Dem später suspendierten Roewer werden darin demnach schwere Fehler und interne Ungereimtheiten vorgeworfen. Der Bericht war zunächst als "geheim", seit Weihnachten dann als "vertraulich" eingestuft und lag aus Geheimnisschutzgründen lange nur dem Landeskabinett, nicht aber dem Landtag vor. Zugleich hatte sich jedoch herausgestellt, dass mehrere Exemplare des Berichts nicht mehr auffindbar waren.
Quelle: dapd
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