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Gericht entscheidet über Freiheit von Vanessas Mörder

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Gericht entscheidet über Freiheit von Vanessas Mörder

12.11.2012, 14:29 Uhr | dapd

Lenart Hoesch steht vor einer äußerst schwierigen Entscheidung. Der Vorsitzende Richter der Jugendkammer des Landgerichts Augsburg muss nach monatelangen Verhandlungen am Donnerstag zusammen mit zwei Richtern und zwei Schöffen darüber entscheiden, ob der Mörder der zwölfjährigen Vanessa wieder auf freien Fuß kommt oder weiter weggesperrt wird.

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Michael W. hatte im Februar 2002 im Alter von 19 Jahren die ihm unbekannte zwölfjährige Vanessa in ihrem Kinderzimmer in Gersthofen bei Augsburg mit 21 Messerstichen brutal getötet. Dabei hatte er sich mit einer Maske als "Tod" verkleidet. Inzwischen hat er die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren abgesessen.

Die Staatsanwaltschaft hält Michael W. auch zehn Jahre nach der Tat für "hochgradig gefährlich" und plädierte in der vergangenen Woche in Augsburg für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung des mittlerweile 30 Jahre alten Täters lehnt das ab. Beide Seiten hatten in ihren Schlussvorträgen überzeugende Argumente für ihre jeweilige Position.

Staatsanwalt Hans-Peter Dischinger machte in seinem mehr als einstündigen Schlussvortrag deutlich, dass zum Schutz der Allgemeinheit eine nachträgliche Sicherungsverwahrung unbedingt erforderlich sei. W. sei "weiter hochgradig gefährlich" und leide unter einer psychischen Störung. Damit seien die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Die Gefahr, dass W. wieder Tötungsdelikte oder schwere Gewalttaten begehe, sei zu hoch.

Anwalt lehnt nachträgliche Sicherungsverwahrung ab

Der Anwalt des Angeklagten, Adam Ahmed, lehnte in seinem mehr als zweistündigen Plädoyer eine nachträgliche Sicherungsverwahrung hingegen ab. Dabei verwies er vor allem auf rechtliche Hürden, die eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht zuließen. Da zur Tatzeit eine nachträgliche Sicherungsverwahrung von Jugendlichen und Heranwachsenden nicht möglich war, könne sie nun nicht verhängt werden. Zudem warnte er vor Widersprüchen zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Grundlage für die Schlussvorträge beider Seiten waren vor allem die im Prozessverlauf vorgelegten Expertengutachten. Der Psychiater Ralph-Michael Schulte kam in seiner Expertise zu dem Schluss, dass mit weiteren schweren Straftaten W.s gerechnet werden müsse. Da er W. eine Rückfallwahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent bescheinigte, nutzte vor allem Staatsanwalt Dischinger die Ausführungen für seine Argumentation. Verteidiger Ahmed kritisierte diese Angaben hingegen als unseriös.

Nur ein Gutachter hat mit W. gesprochen

Mit W. persönlich gesprochen hat von den Gutachtern allerdings lediglich der Psychologe Helmut Kury, der als Kritiker der nachträglichen Sicherungsverwahrung gilt. Und ausgerechnet Kury hält eine Freilassung unter bestimmten Bedingungen für möglich. Seine Ergebnisse wurden von Dischinger entsprechend in Zweifel gezogen. Verteidiger Ahmed sieht weder die hochgradige Gefahr durch seinen Mandanten noch dessen psychische Störung medizinisch hinreichend belegt.

W. bekommt auf jeden Fall eine elektronische Fußfessel

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist äußerst umstritten. Seit das Bundesverfassungsgericht im Mai 2011 alle Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für grundgesetzwidrig erklärt hat, ist die Möglichkeit zudem stark eingeschränkt. Eine Neuregelung wird erst zum 1. Juni 2013 in Kraft treten.

Für den Fall, das W. am Donnerstag frei kommt, hat die Führungsaufsicht bereits die Überwachung durch eine elektronische Fußfessel angeordnet. Außerdem muss er sich umgehend bei seinem Bewährungshelfer und in regelmäßigen Abständen bei der Polizei melden. Zudem muss sich W. in einer betreuten Wohneinrichtung einfinden, in der er leben wird, und an einer Psychotherapie teilnehmen. Unbestätigten Berichten zufolge soll sich die Einrichtung im Raum Nürnberg befinden.

Quelle: dapd

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