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Synode macht Weg für Fusion Diakonischer Werke in Hessen frei

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Synode macht Weg für Fusion Diakonischer Werke in Hessen frei

23.11.2012, 19:05 Uhr | dapd

Die Fusion der Diakonischen Werke in Hessen ist einen weiteren Schritt näher gerückt. Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) machte am Freitag in Frankfurt den Weg dafür frei. Wenn auch die nächste Woche im nordhessischen Hofgeismar tagende Synode der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck (EKKW) zustimmt, können die sozialen Hilfswerke beider Kirchen ihren Zusammenschluss vollziehen.

Der komplette Name der fusionierten Einrichtung für ganz Hessen und die zur EKHN gehörenden Teile von Rheinland-Pfalz soll nach dem Beschluss lauten: "Diakonie Hessen - Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.". Im alltäglichen Sprachgebrauch soll die neue Einrichtung mit Hauptsitz in Frankfurt und Zweigstelle in Kassel aber nur "Diakonie Hessen" heißen, wie die EKHN mitteilte.

Vor dem Tagungsgebäude der Synode im Frankfurter Dominikanerkloster nahmen am Nachmittag nach Polizeiangaben etwa 150 Personen an einer Demonstration der Gewerkschaft ver.di teil. Sie richtete sich gegen einen möglichen Sozialabbau bei der Fusion der Diakonie und auch gegen den sogenannten dritten Weg bei Mitbestimmung und Streikrecht in der Kirche.

Kirchenpräsident Volker Jung sagte dagegen, das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts habe diesen "dritten Weg" eindrücklich bestätigt. Die EKHN habe alle Vorgaben des Gerichts bereits erfüllt. Sie trete für eine paritätische Arbeitnehmervertretung und Verhandlungen "auf Augenhöhe" ein. Der ver.di-Gewerkschaftssekretär für Kirchen, Fabian Rehm, wandte sich auf der Kundgebung gegen Lohndumping und forderte die Kirchen zu einem Abschluss eines Tarifvertrags für Soziales auf.

Gegen Klage zu Fluglärm

Anträge der Dekanatssynode Mainz und der Kirchengemeinde Flörsheim zum Fluglärm will die EKHN in ihren Ausschüssen weiter behandeln. Ein von der Kirchenleitung in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Fluglärm die Religionsfreiheit nicht grundsätzlich einschränke. Deshalb plädierte Jung gegen eine Klage vor Gericht. Er forderte aber eine Ausweitung des Nachtflugverbots auf die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr und die Einrichtung eines Sachverständigenrats zur Festlegung von Lärmobergrenzen.

Quelle: dapd

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