07.12.2012, 13:38 Uhr | dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
Nach der Veruntreuung von Kirchengeld muss ein früherer Angestellter des Bistums Limburg etwa 3,5 Millionen Euro an seinen einstigen Arbeitgeber zurückzahlen.
Auf diese Summe einigten sich beide Parteien in einem Vergleich vor Gericht, wie das Landesarbeitsgericht in Frankfurt mitteilte. Ursprünglich hatte das Bistum etwa 3,7 Millionen Euro gefordert und in erster Instanz auch Recht bekommen.
Der ehemalige Leiter eines kirchlichen Rentamtes war 2010 wegen des Griffs in die Kirchenkasse zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Nun will sich die Kirche Geld von dem Mann zurückholen. "Damit hat das Bistum in den kommenden 30 Jahren die Möglichkeit, seine Vermögenswerte zu pfänden, unabhängig davon, ob sie schon bekannt sind oder in Zukunft aufgefunden werden", teilte das Bistum Limburg mit.
Es gehe unter anderem um eine Lebensversicherung und Immobilien, darunter zwei Einfamilienhäuser in Limburger Ortsteilen. "Wir werden auch weiterhin die juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, um die entzogenen Gelder zurückzufordern", sagte der Justiziar des Bistums, Gernot Sydow.
Nach dem Urteil des Strafgerichts hatte der Rentamtsleiter über Jahre mehrmals in der Woche 7500 Euro bar vom Konto einer katholischen Kindertagesstätte abgehoben. Dabei gab er vor, es gehe um Rückzahlungen an die Stadt Limburg. Mit dem Geld leisteten sich seine Familie und er Häuser, teure Autos und Urlaube.
Aufgeflogen war der Betrug, als das Rentamt 2006 auf kaufmännische Buchführung umstellte. Der Fall hatte für einigen Wirbel im Bistum Limburg gesorgt. Rentämter unterstützen Kircheneinrichtungen bei Finanzen und Verwaltung.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH, dpa
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