04.01.2013, 17:40 Uhr | dapd
Der Prozess um Betrug mit Euro-Münzschrott in Frankfurt am Main muss neu aufgerollt werden. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft vom Freitag hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das gegen die mutmaßlichen Betrüger verhängte Urteil des Frankfurter Landgerichts aufgehoben. Es hatte die sieben Männer, darunter drei Flugbegleiter, im November 2011 wegen Inverkehrbringens von Falschgeld zu Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren sowie drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Nach Überzeugung der Richter hatten die Angeklagten, darunter mehrere Chinesen, in China zur Verschrottung vorgesehene und bereits entwidmete und auseinandergetrennte Euro-Münzen erworben und wieder zusammengesetzt. Diese Münzen hätten sie in Frankfurt bei der Bundesbank eingetauscht, der dabei ein nachweisbarer Schaden von mindestens einer halben Million Euro entstanden sei. Die Bundesbank war bis 2011 die einzige europäische Zentralbank, die kostenlos Münzen umgetauschte.
Die Richter am Bundesgerichtshof stellen laut Frankfurter Staatsanwaltschaft jedoch infrage, ob die Angeklagten tatsächlich die zusammengesetzten Münzen mit dem Eintausch bei der Bundesbank auch in Umlauf gebracht haben. Das aber und nicht das bloße Eintauschen der Münzen war Voraussetzung für die mit dem Urteil verhängten Haftstrafen.
Quelle: dapd
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