04.01.2013, 17:47 Uhr | dapd
Der sogenannte "Strohballenmord" von Straubing kommt erneut vor den Bundesgerichtshof (BGH). Die Verteidigung des am 21. Dezember 2012 vom Landgericht Regensburg wegen Mordes an seinem Onkel zu lebenslanger Haft verurteilten 33-Jährigen habe Revision eingelegt, berichtete der Bayerische Rundfunk am Freitag. Sie hatte im Prozess einen Freispruch gefordert.
Das Gericht hatte es kurz vor Weihnachten als erwiesen angesehen, dass der Mann seinen 48-jährigen Onkel, einen Automechaniker, im Februar 2007 aus Habgier erdrosselte, ihn ausraubte und seine Leiche nahe dem Straubinger Tiergarten zwischen Strohballen ablegte.
In einem ersten Prozess vor dem Regensburger Landgericht war der in Straubing lebende Angeklagte 2008 aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Der BGH in Karlsruhe hatte das Urteil wegen schwerer rechtlicher Fehler aufgehoben und den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurückgewiesen.
Quelle: dapd
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