08.08.2013, 17:48 Uhr | dpa
Die Verurteilung eines 54-Jährigen aus Velbert zu lebenslanger Haft für den Mord an seiner Frau ist rechtskräftig. Die Revision des Mannes gegen das Urteil habe der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen, berichtete das Landgericht Wuppertal am Donnerstag. Die Nachprüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben. Der Mann hatte seine Frau von hinten gedrosselt und nachdem sie den Angriff überlebte in Hals und Nacken gestochen. Die Frau war verblutet. Sie hatte ihren Mann nach 32 Jahren Ehe verlassen wollen. Darüber sei der Angeklagte so wütend und verzweifelt gewesen, dass er sie getötet habe. Weil sie dem Angriff arglos und wehrlos ausgesetzt war, war für die Kammer das Mordmerkmal Heimtücke erfüllt.
Quelle: dpa
zur HomepageKommentare
/ 0Tintenpatronen für gängige Markendrucker zum Tiefpreis bestellen. von druckerzubehoer.de
Starke Streifen bei jedem Wetter - so tragen Sie Ihr Lieblingsmuster jetzt! zum Special
Mode-Highlights der Saison nur für kurze Zeit stark reduziert. Jetzt Styles bis Größe 58 entdecken im Special.