09.08.2013, 14:28 Uhr | dpa
Wenn Aktiengesellschaften ihren Aktionären Feriendomizile mietfrei überlassen, sind das steuerlich gesehen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Nach dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Münster richtet sich die Höhe der Einkünfte nach dem Mietpreis vergleichbarer Domizile. Die Aktionäre könnten diese Vergleichsmiete nicht um ohnehin anfallende Jahresbeiträge an die AG mindern, urteilten die Richter (Az.: 11 K 4508/11 E). Die Jahresbeiträge stellten zwar Werbungskosten der Aktionäre dar, die aber wegen der seit 2009 geltenden Beschränkung des Werbungskostenabzuges nicht mehr abziehbar seien.
Das Urteil vom 2. Juli 2013 betreffe viele Steuerpflichtige, die über eine Gesellschaftsbeteiligung exklusiv die Möglichkeit erhielten, Feriendomizile mietfrei zu nutzen, hieß es. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Revision ist zugelassen.
Quelle: dpa
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