11.08.2013, 09:18 Uhr | dpa
Schwangau (dpa/lby) – Nach dem Gondeldrama am Tegelberg im Jahr 2011 sind an dem beliebten Flugberg nahe Schloss Neuschwanstein die Sicherheitsvorschriften für Gleitschirmflieger verschärft worden. "Wer dagegen verstößt, bekommt ein Jahr Flugverbot. Da sind wir streng hinterher", sagt Franz Bucher, Geschäftsführer der Tegelbergbahn im Ostallgäu. Genau zwei Jahre ist es her, dass sich ein Gleitschirmflieger samt Fluggast mit seinem Schirm in den Tragseilen der Bahn verfangen hat und zwei Gondeln mit Touristen festsaßen. Die dramatische Rettungsaktion hatte für Aufsehen gesorgt.
Aus einer Kabine konnten damals 30 Insassen aus 70 Meter Höhe abgeseilt werden. In einer anderen Gondel mussten 19 Passagiere und der Gondelführer über Nacht 100 Meter über dem Boden ausharren, da es für eine Rettung mit Hubschraubern zunächst zu windig war. Erst am Morgen konnten Helfer die Eingeschlossenen einzeln aus der Gondel holen. 250 Einsatzkräfte waren an der Rettungsaktion beteiligt. "So etwas wollen wir auf keinen Fall noch einmal erleben", sagt Bucher. Er freue sich über die vielen Gleitschirmflieger am Tegelberg. "Aber Sicherheit ist oberstes Gebot – und an der Seilbahn haben sie nichts verloren."
Obwohl das Unglück letztlich für alle glimpflich ausgegangen ist, muss der Bahnchef noch oft an die Ereignisse vom 12. August 2011 denken. "Wir alle hier – auch das Personal – sind seitdem sehr sensibilisiert." Bucher ist froh, dass er inzwischen mit dem Unglückspiloten, der seinen Angaben zufolge keine Haftpflichtversicherung hatte, einen Vergleich geschlossen hat. Während der Pilot für einen Teil des Schadens für die Bergbahn aufkommt, der inklusive des Umsatzausfalls auf etwa 120 000 Euro beziffert wird, darf er im Gegenzug wieder am Tegelberg fliegen. "Mit dieser Einigung kann ich leben", sagt Bucher.
Der aus der Schweiz stammende Pilot war 2012 vom Amtsgericht Kaufbeuren unter anderem wegen fahrlässiger Gefährdung des Luftverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden.
Quelle: dpa
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