11.08.2013, 10:58 Uhr | dpa
Führende CDU-Politiker im Norden wollen das Kommunalwahlrecht so ändern, dass die Partei mit der Stimmenmehrheit stets die Mehrheit der Parlamentssitze bekommt. Als Konsequenz aus den jüngsten Kommunalwahlen soll eine Mehrheitsklausel verankert werden. "Wir hatten mindestens vier Fälle, wo eine Gruppierung über 50 Prozent der Stimmen holte und nicht die Mehrheit der Mandate bekam", sagte der Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU, Ingbert Liebing, der Nachrichtenagentur dpa. "Das kratzt am Gerechtigkeitsempfinden der Menschen." In Boostedt bei Neumünster holte die CDU 51 Prozent, erhielt in der Gemeindevertretung aber wegen des Auszählungsverfahrens nicht die Mandatsmehrheit. CDU-Politiker sehen zwei Möglichkeiten, so etwas zu verhindern: Entweder werden der entsprechenden Partei so viele zusätzliche Mandate zugeteilt, bis sie die Parlamentsmehrheit hat. Oder sie bekommt vorab ein Mandat aus dem zu verteilenden Kontingent. Liebing schlägt auch die Rückkehr zu einer Sperrklausel vor. Ziel sei es, der aus dem Wegfall der Fünf-Prozent-Hürde resultierenden Zersplitterung in Parlamenten entgegenzuwirken, sagte der CDU-Landesvize. In Lübecks Bürgerschaft sitzen neun Gruppierungen. "Dass eine Kleinstgruppierung mit 1,2 Prozent ein Mandat holt und sogar Zünglein an der Waage wird, sollte diskutiert werden." Liebing ist für eine Sperrklausel von zwei oder drei Prozent. Und es sollte Ausgleichsmandate nur für Parteien geben, die auch reguläre Mandate bekommen haben. "Auch damit könnten wir der Zersplitterung begegnen."
Quelle: dpa
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