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Prozess um Messer-Mord: Angeklagter beschuldigt Tochter des Opfers

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Prozess um Messer-Mord: Angeklagter beschuldigt Tochter des Opfers

29.08.2013, 14:49 Uhr | dpa

Angeklagter Max L.

Angeklagter Max L. (Quelle: dpa)

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 59-Jährigen aus Butzow bei Anklam hat der Angeklagte am Donnerstag die mitangeklagte Tochter des Opfers der Tat bezichtigt. Der 29-Jährige sagte vor dem Stralsunder Landgericht, dass er sich lediglich an Schläge und Tritte erinnere, die er dem Mann am späten Abend des 30. September 2012 in dessen Haus zugefügt habe. An die tödlichen Messerstiche habe er keinerlei Erinnerungen. Vielmehr sei unmittelbar nach diesem Angriff seine Freundin - zugleich Tochter des Opfers - in das Haus gegangen. "Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, dass sie es war."

Erstmals seit seiner Festnahme im Februar 2013 hat der wegen Mordes Angeklagte damit die 24-Jährige beschuldigt. Er sei erst jetzt mit der Sprache herausgerückt, weil er die Freundin habe schützen wollen. "Sie war wie eine kleine Schwester für mich." Die beiden Angeklagten verband seit sechs Jahren eine enge Freundschaft.

Das Gericht äußerte Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser Erklärung. So habe der Angeklagte bereits Freunden erzählt, dass er der Täter sei, noch bevor er überhaupt bei der Polizei als Tatverdächtiger in den Fokus der Ermittlungen geriet. Auch habe er bei früheren Vernehmungen unmittelbar nach der Festnahme erzählt, dass er mit dem Messer auf das Opfer eingestochen habe. Rechtsmedizinische Gutachten hätten die vom Angeklagten geschilderten Details des Messerstiches objektiv bestätigt, sagte Richterin Birgit Lange-Klepsch.

Die wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung angeklagte Tochter des Toten bezeichnete die Aussage des 29-Jährigen als "schockierend". Sie habe am Tatabend das Grundstück nicht betreten, sondern im Auto auf ihren Freund gewartet.

Der Züssower soll laut Staatsanwaltschaft den 59-Jährigen aus Rache ermordet haben. Mordmotiv soll ein früherer mutmaßlicher sexueller Missbrauch des Opfers an der mitangeklagten Tochter gewesen sein. Die junge Frau hatte diesen Verdacht gegenüber ihrem Bekannten geäußert. Ein sexueller Übergriff ist bislang nicht bewiesen. Zudem wollte der Beschuldigte laut Anklage mit dem Mord die zuvor begangene Körperverletzung verdecken.

Der alleinlebende 59-Jährige war einen Tag später von einer Pflegedienstmitarbeiterin tot in seinem Haus gefunden worden. Die Eltern der angeklagten Tochter hatten sich getrennt, als das Mädchen sieben Jahre alt war. Ihren Vater hatte sie eigenen Angaben zufolge seit fünf Jahren nicht mehr gesehen.

Das Gericht hat bis Anfang November fünf weitere Prozesstermine anberaumt, drei davon sind Überbrückungstermine.

29.08.2013, 14:49 Uhr | dpa

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